17.10.2017 - 9 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Teubel

 

In der letzten Sitzung des Ortsbeirates ist der Hinweis gegeben worden, dass am Seelotsenring / Übergang zur Groß Kleiner Allee, am Wochenende immer ein LKW abgestellt wird. Das zuständige Fachamt (KOD) hat die Prüfung des Sachverhaltes zugesagt. Voraussetzung einer Ahndung wären die Überschreitung der Tonnnagenbeschränkung von 7,5 t und das regelmäßige Parken. Falls es sich also um große Lkw handelt, sind mehrere Kontrollen notwendig um die Regelmäßigkeit nachzuweisen.

 

Des Weiteren ist durch den Ortsbeirat nachgefragt worden, ob es erlaubt sei, auf öffentlichen Parkplätzen dauerhaft einen Wohnanhänger abzustellen. Das Fachamt führt dazu aus, dass das unbewegte Parken von Kfz-Anhängern (auch Wohnanhänger) auf öffentlichen Parkplätzen (ohne Regelung) nicht länger als 14 Tage erlaubt ist. Wird ein solcher Anhänger bewegt, beginnt die Frist erneut.