05.10.2017 - 6.1 Informationen zur Realisierung und Umsetzung de...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Bolz begrüßt Frau Wieckowski vom Amt für Verkehrsanlagen der Hansestadt Rostock und erteilt ihr das Wort.

 

 

Frau Wieckowski informiert über die Änderungen am Knotenpunkt Warnowallee - Ecke St.-Petersburger Str.

 

Grundlage ist hier der Artikel 3 des Grundgesetzes der BRD

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

 

Als barrierefrei werden unter anderem bauliche Anlagen, Verkehrsmittel und akustische und visuelle Informationsquellen betrachtet, wenn sie für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

 

Hierzu gilt es verschiedene Behinderungen zu berücksichtigen wie z.B. Sehbehinderte und Gehbehinderte

 

So benötigen Blinde, Sehbehinderte Menschen Kanten zur Orientierung mit dem Langstock, kontrastreiches Bauen, raue Flächen, orthogonale Wege, wenig oder besser keine Radien.

 

Rollstuhlfahrer, Rollator Fahrer , benötigen möglichst keine Kanten und Stufen.

 

Als wesentliches beim barrierefreien Bauen

 

-          Anlaufkanten von mindestens 3 cm oder Leitelemente wie Mauern

-          Hindernisse, Fahrbahnkanten sollen sich im Kontrast und in der Oberfläche von Gehwegen unterscheiden

 

 

Die Einordnung der taktilen Platten am Eingang GDZ erfolgt in direkter Abstimmung vor Ort.

Die Radwegführung wird nicht verändert, es wird verdichtet, die Spitzen werden durch weiße Borde gekennzeichnet.

 

Die Bauzeit erfolgt vom 16.10. bis ca. 13.12.2017

Auftragnehmer ist : Straßen und Tiefbauamt Krempien GmbH aus Elmenhorst

 

Frau Bolz bedankt sich bei Frau Wieckowskir die Ausführungen

 

Fragen:

 

Der Kreisel in der Warnowallee hier befinden sich keine Schilder

 

Frau Wieckowski die Abstimmung erfolgte mit dem Behindertenverband

 

Wer legt diese Richtzeichnungen fest?

 

Frau Wieckowski -  dies erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen