05.10.2017 - 6.1 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schröder informiert über Ihr Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Schareck von der Universität Rostock und mit dem BBL zur Thematik Stellplatzsatzung, sowie die Erweiterung des Campus.

Die Universität ist mit den vorhandenen Stellplatzmöglichkeiten gut aufgestellt, die Fahrradstellplätze werden noch erweitert.

Die geplante Campuslinie vom Ulmencampus zum Südstadtcampus wird ein weiteres Angebot sein, was von den Studierenden gut frequentiert werden wird. Ein Fahrradschnellweg wird die Verbindung zwischen den Campussen ergänzen.

Das BBL plant entlang der Albert-Einstein-Str. 5 Erweiterungsbauten. Genauere Pläne werden im Frühjahr 2018 dem OBR vorgestellt.

 

Herr Hörig (Studentenwerk Rostock) macht ergänzende Ausführungen zur Mobilitätsumfrage bei den Studierenden. Diese wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Nozon (Mobilitätskoordinator der Hansestadt Rostock) durchgeführt. (siehe Anlage)

 

Nach kurzer Diskussion schlägt Herr Sens vor, folgenden Änderungsvorschlag einzubringen, der die Belange der Studierendenwohnheime, Schulen und Hochschulen in der Südstadt besser berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung wird in § 4 Abs. 1 wie folgt geändert:

2. in den Gebietszonen III um 15 Prozent, für Wohnnutzung um 30 Prozent, Studierendenwohnheime, Schulen und Hochschulen um 50 Prozent.

Sachverhalt:

§ 4 Abs. 1 erhält mit der Änderung folgende neue Fassung:

(1) Die nach der Anlage 1 notwendige Anzahl der Stellplätze (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wird vorbehaltlich Absatz 3 unter Berücksichtigung der städtebaulichen Verhältnisse und der unterschiedlichen Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr in den Gebietszonen I, II und III, wie folgt verringert:

1. in den Gebietszonen I und II um 25 Prozent, für Wohnnutzung um 50 Prozent.

2. in der Gebietszone III um 15 Prozent, für Wohnnutzung um 30 Prozent, Studierendenwohnheime, Schulen und Hochschulen um 50 Prozent.

Im übrigen Stadtgebiet erfolgt keine Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze.

§ 3 Absatz 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Rundung erst bei der prozentualen Verringerung erfolgt.

 

Es erfolgt die Abstimmung zum vorliegenden Änderungsvorschlag:

 

Dafür:

7

Angenommen:

X

Dagegen:

----

Abgelehnt:

 

Enthaltungen:

----

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage 1 einschließlich deren Anlagen 1 bis 7).   .

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

---

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

---

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen