21.09.2017 - 5.3 Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage zur generellen Investitionstätigkeit im Amt für Verkehrsanlagen und insbesondere zum Einsatz von Mitteln des Teilhaushaltes 66 als Deckung für andere Investitionsmaßnahmen, führt Frau Schönbeck, Mitarbeiterin im Amt für Verkehrsanlagen, aus, dass fast alle zur Verfügung stehenden investiven Mittel bis zum Jahresende beauftragt, jedoch nicht vollständig kassenwirksam werden. Für die Deckung anderer Maßnahmen seien nur Beträge eingesetzt worden, die nicht anderweitig benötigt werden.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme 6654101201701820 - Lückenschluss Geh-und Radweg Osthafen - in Höhe von 425.200 EUR wird erteilt. Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme  in Höhe von 425.200 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 7355202201400124: Ausbau Gewässer 13/4 in Höhe von:

250.200 EUR und Minderauszahlungen in der Maßnahme: 7357302201500701: WC-Anlage „Schanze" in Höhe von 175.000 EUR. 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt