27.09.2017 - 8 Informationen der Ortsamtsleiterin und der Orts...

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Wortprotokoll

Frau Bornstein verliest die Einladung zum Stadteilrundgang am 18.10.2017 um 14.00 Uhr zum Thema Ordnung und Sauberkeit.

 

Der Ortsbeirat mahnt eine rechtzeitige Beteiligung bei den Festsetzungen zur Hanse Sail an (Veranstaltungszeiten, Sondernutzungen, Straßensperrungen u.ä.). Auch in diesem Jahr sind weder Information noch Beteiligung erfolgt, obwohl ein Bereich der Veranstaltungsfläche zum Ortsbeiratsbereich der KTV gehört wird und die Hanse Sail besonders starke Auswirkungen auf die KTV hat.

Die Hauptsatzung bezüglich der Ortsteilgrenze wird seit einem Jahr überarbeitet. Im Zuge dessen hofft der OBR, dass eine neue Festlegung der Ortsteilgrenzen ab dem Kanonsberg runter zum Stadthafen diskutiert werden kann.

Der Senator Herr Matthäus nimmt dies zur Kenntnis und fügt hinzu, dass die Möglichkeit besteht die Ortsteilgrenzen jetzt schon neu zu beschließen und den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung zu stellen.

 

Frau Richter verlässt um 20:05 Uhr die Sitzung.

 

Frau Niemeyer verliest den Widerspruchsbescheid zur Straßenmusik. Dieser wurde zurückgewiesen, da zwischenzeitlich die Allgemeinverfügung vom 06.10.2016 außer Kraft gesetzt wurde mit der Allgemeinverfügung vom 30.05.2017.

 

Um 20:10 nimmt Frau Richter wieder an der Sitzung teil.

 

Frau Niemeyer informiert, dass der Bauausschuss der Bürgerschaft der Bauvoranfrage Ulmenstraße 45 zugestimmt hat.

Frau Niemeyer hat am Stadtteiltisch zum Thema Kitabedarfsplanung teilgenommen.

 

Der Sitzungsdienst hat mitgeteilt, dass die Beschlussvorlage: „2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10M.104 „Stadthafen“ Vorlage: 2016/BV/2011in der nächsten Bürgerschaftssitzung behandelt wird. Der OBR hatte diese Beschlussvorlage abgelehnt.

Frau Bornstein erklärt, dass die Bürgerschaft erst den Bürgerentscheid abgewartet hat und jetzt drüber entscheidet. Frau Richter fragt nach frühzeitiger Einbeziehung des EU-Projekts Kreuzfahrtschiffe im Stadthafen. Derzeit kein Termin bekannt.

Wenn die Vorlage durch diergerschaft vertagt wird, dann erfolgt eine Behandlung in der nächsten Sitzung.