13.09.2017 - 9.6 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 14.12.2021
- Datum:
- Mi., 13.09.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet begrenzt:
- im Norden: | durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“, |
- im Osten: | durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“, |
- im Süden: | durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und |
- im Westen: | durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßenbahn- |
soll der Bebauungsplan Nr. 11.MK.200 „Am Schilde“ aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die im Quartierblatt „Neuer Markt“ (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2015/BV/1379) dargestellten Planungsziele umzusetzen.
Insbesondere sind dies:
-Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern im nördlichen Bereich (Baufelder 2 und 3),
-Neubau einer Erweiterung des Rathauskomplexes, inkl. eines neuen Bürgerschaftssaals,
-Festsetzung der Nutzung,
-Festsetzungen der maximalen Kubatur (Höhen, Baugrenzen) und zu den Abstandflächen,
-Festsetzung der privatisierbaren und öffentlichen Flächen,
-Festsetzung der Anzahl der Stellplätze in Tiefgaragen mit einer gemeinsamen Einfahrt von der Straße „Vogelsang“; mit angemessener Reduzierung der derzeit nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes ist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
Zur Absicherung des Immissionsschutzes ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen.
4. Von der formellen frühzeitigen Bürgerbeteiligung kann gemäß § 13 (2) 1 zur Beschleunigung des Verfahrens abgesehen werden. Durch die Beteiligung des Ortsbeirates Stadtmitte (öffentliche Veranstaltungen) zum Quartierblatt „Neuer Markt“ als Ergänzung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum „Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sowie die öffentliche Vorstellung des Quartierblattes in 2 Bürgerforen hat eine breite Beteiligung bereits stattgefunden:
25.09.2014 Bürgerforum zum Planungsstand,
27.08.2015 Bürgerforum zum Planungsstand,
12.01.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte,
17.02.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte,
16.03.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte,
10.05.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte,
10.06.2016 Planungs- und Gestaltungsbeirat, öffentliche Veranstaltung.
Anlagen:
1 Übersichtsplan,
2 Baufeldplan
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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