13.09.2017 - 9.1 "Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2016/BV/1919-01 (ÄA),
2. Nr. 2016/BV/1919-02 (ÄA),
3. Nr. 2016/BV/1919-03 (ÄA).
 

Frau Krönert stellt als Aufsichtsratsvorsitzende der Großmarkt Rostock GmbH bezüglich des Änderungsantrages Nr. 2016/BV/1919-01 (ÄA) des Ortsbeirates Reutershagen klar, dass die GmbH den Markt ohne öffentliche Toilette betreibt und dies auch in Zukunft nicht tun wird.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich,

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet,

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet,

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

 

2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage
wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

     250 m

     500 m

    6

Warnemünde Wandergebiet

     500 m

  1.000 m

    7

Markgrafenheide Kernbereich

     500 m

  1.000 m

    4

Markgrafenheide Wandergebiet

  1.000 m

  2.000 m

    2

Innenstadt

     250 m

     250 m

    5

sonstige besondere Lagen

 

 

    5

Summe

 

 

  29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt,

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche,

Barrierefreiheit,

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“.


4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

 

kurzfristig:1,150 Mio. EUR,

mittelfristig:2,685 Mio. EUR.

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1919:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich,

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet,

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet,

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

 

2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage
wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

     250 m

     500 m

    6

Warnemünde Wandergebiet

     500 m

  1.000 m

    7

Markgrafenheide Kernbereich

     500 m

  1.000 m

    4

Markgrafenheide Wandergebiet

  1.000 m

  2.000 m

    2

Innenstadt

     250 m

     250 m

    5

sonstige besondere Lagen

 

 

    5

Summe

 

 

  29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt,

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche,

Barrierefreiheit,

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“.

 


4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

 

kurzfristig:1,150 Mio. EUR,

mittelfristig:2,685 Mio. EUR.

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen zur Installation einer WC-Anlage für die Großmarkt GmbH und die Öffentlichkeit in die derzeitigen Bauplanungen für den Markt Reutershagen einzuordnen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konzeption dahingehend zu ändern, den für 2022 geplanten Neubau der WC-Anlage am Dierkower Kreuz bereits für 2020 vorzusehen.

 

Zu Punkt 8, Seite 8 der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ wird der Oberbürgermeister gebeten, bis Dezember 2017 ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorzulegen:

 

- zu den konkreten mittelfristigen Planungen für den Neubau und die Komplettsanierung
von kommunalen Sanitäranlagen bis zum Jahr 2022
 

- sowie für den detaillierten Umsetzungsstand der bereits erfolgten Maßnahmen 2014/2015 und 2015/2016.

 

 

Anlagen:
1 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock
2 Abwägungspapier (Abwägung von Vorschlägen der Bürgerschaft und Ortsbeiräte)
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage