13.09.2017 - 8.9 Vorsitzende der Fraktionen von DIE LINKE. und CD...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Einer Bitte von Herrn Peters auf Unterbrechung der Sitzung vor der Abstimmung von 19.50 Uhr bis 19.55 Uhr wird stattgegeben.

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2017/AN/2972-02 (ÄA),
2. Nr. 2017/AN/2972-03 (ÄA),
3. Nr. 2017/AN/2972-04 (ÄA),
4. Nr. 2017/AN/2972-05 (ÄA),
5. Nr. 2017/AN/2972-06 (ÄA),
6. Nr. 2017/AN/2972-07 (ÄA).
 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur aktiven und sozialverträglichen Weiterentwicklung des Rostocker Wohnungsmarktes folgende Punkte umzusetzen:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Bildung des „ndnis für Wohnen in der Hansestadt Rostock“.
 

Diesem Bündnis gehören folgende Mitglieder an:
 

- Oberbürgermeister und alle Senatoren,
 

- Vertreter/innen folgender Ämter, Vereine und Verbände etc.:

 

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft,

Bauamt,

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH,

Rostocker Wohnungsgenossenschaften,

Mieterverein Rostock e.V.,

Verband der Norddeutschen Wohnungsunternehmer e.V.,

BFW Landesverband Nord e.V.,

Industrie- und Handelskammer zu Rostock,

Bauverband Mecklenburg-Vorpommern,

Architektenkammer M-V,

Planungs- und Gestaltungsbeirat.

 

Das zu bildende Bündnis soll eine Vereinbarung treffen, die nachfolgende Elemente enthält:

 

- Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Hansestadt Rostock sowie Schaffung kostengünstiger Wohnungen unter Beachtung einer stadtweiten Streuung,
 

- Entstehung neuer Wohnungen entsprechend des kalkulierten Bedarfs (Bevölkerungs­prognose) mit mindestens jährlichen 2000 Wohneinheiten im Zeitraum 2018 - 2023,
 

- davon müssen 30 % als geförderter Mietwohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungs­bindungen realisiert werden (1. und 2. Förderweg),
 

- Forcierung des barrierearmen und altersgerechten Umbauens.
 

- Bei Neubauvorhaben im innerstädtischen Bereich muss der mehrgeschossige Wohnungsbau Priorität haben.
 

- Konzeptausschreibungen sind für alle zukünftigen Bauvorhaben verbindlich zu vereinbaren, die die vorgenannten Kriterien und stadtplanerischen Ziele beinhalten.
 

- An den Konzeptausschreibungen sollen sich gleichberechtigt die Kommune, die Genossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft beteiligen.

 

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen zur Unterstützung der Ziele des Bündnisses.
Dabei soll die Hansestadt Rostock alle Möglichkeiten nutzen, die Baukosten zu senken.
Dazu gehören auch straffe Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen, die Schaffung notwendiger personeller Kapazitäten innerhalb der Verwaltung sowie die Organisation einer Wohnraumvergabe und Kontrolle zur Belegung der Wohnungen mit Mietpreisbindung.
 

Das „ndnis für Wohnen in der Hansestadt Rostock“ ist zum 1. Januar 2018 zu gründen, eine Vereinbarung der Beteiligten unter vorgenannten Prämissen zum 1. Juni 2018 zu avisieren.

Der Oberbürgermeister legt zur Sitzung der Bürgerschaft im November 2017 eine Beschlussvorlage zur Gründung und zu den Zielsetzungen der Vereinbarung vor.

 

2. Die WIRO wird als kommunales Wohnungsunternehmen der Hansestadt Rostock beauftragt, die Ziele des Bündnisses und die Vorgaben der Vereinbarung konsequent in seine Geschäfts­politik zu übernehmen.
 

3. Der Oberbürgermeister soll sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass das Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial auch auf die Förderung im Wohnungsbestand angewendet werden kann.

Ziel ist die Sicherung und Ausweitung des Angebotes an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie entsprechen sowie an Wohnungen mit sozialen Bindungen im Bestand.

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/2972:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur aktiven und sozialverträglichen Weiterentwicklung des Rostocker Wohnungsmarktes folgende Punkte umzusetzen:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Bildung des „ndnis für Wohnen in der Hansestadt Rostock“.
 

Diesem Bündnis gehören folgende Mitglieder an:
 

- Oberbürgermeister und alle Senatoren,
 

- Vertreter/innen folgender Ämter, Vereine und Verbände etc.:

 

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft,

Bauamt,

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH,

Rostocker Wohnungsgenossenschaften,

Mieterverein Rostock e.V.,

Verband der Norddeutschen Wohnungsunternehmer e.V.,

BFW Landesverband Nord e.V.,

Industrie- und Handelskammer zu Rostock,

Bauverband Mecklenburg-Vorpommern,

Architektenkammer M-V,

Planungs- und Gestaltungsbeirat,

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung M-V,

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern,

die lokalen Energiegesellschaften.

 

Das zu bildende Bündnis soll eine Vereinbarung treffen, die nachfolgende Elemente enthält:

 

- Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Hansestadt Rostock sowie Schaffung kostengünstiger Wohnungen unter Beachtung einer stadtweiten Streuung,
 

- Entstehung neuer Wohnungen entsprechend des kalkulierten Bedarfs (Bevölkerungs­prognose) mit mindestens jährlichen 1200 Wohneinheiten im Zeitraum 2018 - 2023,
 

- davon sollen bis zu 30 % als geförderter Mietwohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungs­bindungen realisiert werden,
 

- Forcierung des barrierearmen und altersgerechten Umbauens,
 

- moderne Energiekonzepte (Klimaschutz, CO2-Neutralität),
 

- Bezahlbarkeit der Nebenkosten.
 

- Bei Neubauvorhaben im innerstädtischen Bereich muss der mehrgeschossige Wohnungsbau Priorität haben.
 

- Konzeptausschreibungen sind für alle zukünftigen Bauvorhaben verbindlich zu vereinbaren, die die vorgenannten Kriterien und stadtplanerischen Ziele beinhalten.
 

- An den Konzeptausschreibungen sollen sich gleichberechtigt die Kommune, die Genossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft beteiligen.
 

- Formen einer frühzeitigen und ernsthaften Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe als Ergänzung zur Einbeziehung beispielsweise der Ortsbeiräte.

 

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen zur Unterstützung der Ziele des Bündnisses.
Dabei soll die Hansestadt Rostock alle Möglichkeiten nutzen, die Baukosten zu senken.
Dazu gehören auch straffe Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen, die Schaffung notwendiger personeller Kapazitäten innerhalb der Verwaltung sowie die Organisation einer Wohnraumvergabe und Kontrolle zur Belegung der Wohnungen mit Mietpreisbindung.
 

Das „ndnis für Wohnen in der Hansestadt Rostock“ ist zum 1. Januar 2018 zu gründen, eine Vereinbarung der Beteiligten unter vorgenannten Prämissen zum 1. Juni 2018 zu avisieren.

Der Oberbürgermeister legt zur Sitzung der Bürgerschaft im November 2017 eine Beschlussvorlage zur Gründung und zu den Zielsetzungen der Vereinbarung vor.

 

2. Die WIRO wird als kommunales Wohnungsunternehmen der Hansestadt Rostock beauftragt, die Ziele des Bündnisses und die Vorgaben der Vereinbarung konsequent in seine Geschäfts­politik zu übernehmen.
 

3. Der Oberbürgermeister soll sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass das Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial auch auf die Förderung im Wohnungsbestand angewendet werden kann.

Ziel ist die Sicherung und Ausweitung des Angebotes an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie entsprechen sowie an Wohnungen mit sozialen Bindungen im Bestand.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Realisierung:

 

Das Bündnis für Wohnen wurde am 14.03.2019 unterzeichnet. Die Förderung von Maßnahmen im Bestand wurde mit dem EM erörtert, ohne Ergebnis. Beschluss wurde am 14.03.2019 erfüllt.