13.09.2017 - 8.2 Mitglieder der Bürgerschaft: Krönert, Dudek, En...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Antrag auf Anhörung Herrn Stephan Porst (Bürgerinitiative „Diedrichshäger Land“) vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung: Angenommen

 

 

Es erfolgt die Anhörung von Herrn Porst.

 

 

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung und informiert, dass er den Willen, keine Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land zur Bebauung herauszunehmen, akzeptiert.

Er sichert zu, in seiner Amtszeit seitens der Verwaltung zukünftig keine Pläne mehr für eine Herausnahme von Flächen aus dem genannten Landschaftsschutzgebiet zwecks Bebauung auf die Tagesordnung setzen zu lassen.

Hinsichtlich des Beschlussvorschlages des Antrages weist der Oberbürgermeister aber darauf hin, dass der Punkt 2 rechtswidrig ist und bittet um dessen Herausnahme.

 

 

Daraufhin bringt Frau Dr. Bachmann den Änderungsantrag Nr. 2017/AN/2881-02 A) zur Herausnahme des Punktes 2 aus dem Beschlussvorschlag ein.

 

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Herr Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt namentliche Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft macht sich das Anliegen der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum LSG Diedrichshäger Land zu eigen:

Sie beschließt, dass das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Diedrichshäger Land“ unverändert bestehen bleibt, in dem Sinne, dass keine Flächen aus dem LSG herausgenommen werden.

 

2. Ergänzend beauftragt die Bürgerschaft den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans dafür Sorge zu tragen, dass darin keine Flächen des LSG Diedrichshäger Land für eine Bebauung vorgesehen werden.

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/2881:

 

Die Bürgerschaft macht sich das Anliegen der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum LSG Diedrichshäger Land zu eigen:

Sie beschließt, dass das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Diedrichshäger Land“ unverändert bestehen bleibt, in dem Sinne, dass keine Flächen aus dem LSG herausgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung Abstimmungsliste s. Anlage):

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen