20.09.2017 - 7.3 Information zur geplanten neuen Struktur des Am...

Reduzieren

Wortprotokoll

In der aktuellen Struktur sind die Themengebiete Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in vier Sachgebieten und an vier verschiedenen Standorten verortet. Es wird also die volle Bandbreite des SGB XII von vier verschiedenen Sachgebietsleitern unter der Führung von vier verschiedenen Abteilungsleitern bearbeitet und verantwortet. Dies hat - auch bei den selbstverständlich vorhandenen amtsinternen Regelungen und Richtlinien - zur Folge, dass der jeweilige Leistungsanspruch, in den einzelnen Regionen unterschiedlich ausgelegt wird. Zudem kam es aufgrund der vorhandenen Struktur insbesondere in Urlaubszeiten und Zeiten von hohen Krankenständen zu Situationen, in denen Öffnungs- und Sprechzeiten für bestimmte Leistungsarten nicht abgedeckt werden konnten. Darüber hinaus ist es für den einzelnen Mitarbeiter nicht mehr möglich, in sämtlichen Bereichen des SGB XII generalistisch und vollumfänglich fachlich versiert arbeiten zu können. Die Bandbreite und Detailtiefe der fachlichen Anforderungen wird durch neue Gesetze wie dem BTHG noch größer. Die damit einhergehende weitere Spezialisierung des SGB XII erfordert folglich eine Spezialisierung der Mitarbeiter.

Mit der strukturellen Neuausrichtung sollen die Arbeitsprozesse im Amt für Jugend, Soziales und Asyl (50) dahingehend effektiver und effizienter gestaltet werden. Ziel ist es, den wachsenden Anforderungen an die Arbeit im Jugend- und Sozialhilfekontext durch Gesetzgeber, Politik und Bürger gerecht zu werden.

Daher wurde insbesondere im Bereich SGB XII eine arbeitsorganisatorische Untersuchung durchgeführt, die u. a. das Ziel hatte, die bestehende (Teil-)Struktur kritisch zu hinterfragen und Möglichkeiten der alternativen Aufgabenwahrnehmung aufzuzeigen. Das Ergebnis dieser beteiligungsorientierten Organisationsuntersuchung beinhaltet eine Spezialisierung in eigenständige Sachgebiete unter einer gemeinsamen Abteilungsleitung. Bei der Erarbeitung der Gesamtstruktur war es das Ziel, klare Zuständigkeiten festzulegen und die Bündelung der fachlichen Kompetenzen zu realisieren.

 

Die Zentralisierung der Antragsbearbeitung des SGB XII-Bereiches erfolgt in der St.-Georg-Str. 109. Die Standorte der Regionalbüros bleiben erhalten. Dort können Bürger in Servicepunkten Auskünfte erhalten und Formulare erhalten/abgeben.

 

Nach der Neustrukturierung des Amtes erhalten alle Verwaltungspartner, auch der SGA, eine Übersicht über die neuen Standorte und Ansprechpartner.