20.09.2017 - 7.2 Bericht über die Umsetzung des Bundesteilhabege...

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Wortprotokoll

Änderungen, die bereits seit dem 01.01.2017 im Rahmen der Umsetzung BTHG gelten u.a.:

- Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen in der Eingliederungshilfe und der Pflege

- Erhöhung Werkstattfreibetrag

- Erhöhung Freibetrag aus einer entgeltlichen Beschäftigung für vollstationäre Leistungsberechtigte

- Erstattung des Barbetrages durch den Bund

 

Die Umsetzung des BTHG erfordert einen hohen zusätzlichen Personal- und Zeitaufwand.

- Vorbereitung der Teilnahme am Modellprojekt nach Art. 25 Abs. 3 BTHG

- Mitarbeit in Arbeitsgruppen auf Landesebene (SK 14/22, UAG Budget für Arbeit, UAG Landesrahmenvereinbarung Frühförderung, AG Umsetzung BTHG, UAG Landesrahmenverträge SGB IX und SGB XII, Projektsteuerungsgruppe ITP; AG ICF)

- Ausbildung der ITP-Trainer und Multiplikatoren

- Vorbereitung der technischen Voraussetzungen

 

HRO hat einen Antrag für ein Modellprojekt „Evaluierung des BTHG“ (Zeitraum 01.01.2018 31.12.2019) über das MSIG M-V beim BAMS gestellt.

Die Änderung des AG-SGB XII befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Damit verbunden ist die Aufgabenübertragung des BTHG an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Verwaltung hat die Regelung der Konnexitätsfolgen durch das Land eingefordert. Bislang erfolgte keine Reaktion hierauf durch das Land.

Problematisch stellt sich auch die zukünftige Fachkräfteregelungr die VerwaltungsmitarbeiterInnen dar.

 

Um nächsten Sachstand wird zum SGA am November gebeten.