19.09.2017 - 7.4 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Engelmann stellt kurz die Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock vor.

 

Ziel dieser Satzung ist es, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder anzubieten. Die Benutzung beider Fortbewegungsmittel hat zugenommen.

 

Der Ortsteil Groß Klein gehört zur Flächenzone 3. Hier stehen noch Flächen zur Verfügung, anders als zum Beispiel in der Innenstadt. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist in Groß Klein sehr gut.

 

Die Benutzung der Fahrräder gerade für den Weg zur Arbeit und für den Weg zum Sport hat zugenommen daher werden auch die Stellplätze für Fahrräder mit einbezogen. Als Begründung für die Ablöse von Stellplätzen reichen wirtschaftliche Gründe nicht aus.

 

Herr Dr. Wenske nennt als Ausnahme das diese Satzung nur für den Bereich der Mehrfamilienhäuser gilt.

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Beschluss:

Die Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage 1 einschließlich deren Anlagen 1 bis 7).   .

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt