05.09.2017 - 9.1 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Engelmann informiert über die wichtigsten Änderungen die in der Beschlussvorlage aufgeführt sind. So gilt nach der neuen Satzung eine Pflicht zur Bereitstellung von sowohl Pkw-Stellplätzen als auch Stellplätzen von Fahrrädern. Je nach Umsetzbarkeit von neuen Stellflächen sind die betreffenden Gebiete in drei verschiedene Zonen eingeteilt. Neu ist auch die Möglichkeit, sich durch den Nachweis eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes von der Stellplatzpflicht zu befreien.

Nach Einschätzung des Ortsbeirates ist die Stellplatzsatzung vorwiegend auf die Hauptverkehrspunkte der Stadt (Innenstadt, Warnemünde) ausgerichtet.

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Beschluss:

 

Die Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage 1 einschließlich deren Anlagen 1 bis 7).

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

    6

 

 

 

Dagegen:

    0

 

Angenommen

   X

Enthaltungen:

    0

 

Abgelehnt