16.08.2017 - 7.3 Benennung Mitglied und Vertreter Besuchskommiss...

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Wortprotokoll

Die aktuelle Berufung der Besuchskommission für die Einrichtungen des Maßregelvollzugs in M-V (gem. § 46 PsychKG) endet am 31.08.2017. Die neue Berufung erfolgt ab dem 01.09.2017 für 2 Jahre. Gemäß § 46 Abs. 3 PsychKG gehört der jeweiligen Besuchskommission u.a. eine Bürgerin oder ein Bürger Mecklenburg-Vorpommerns ohne Fachkunde an. Diese oder dieser werden von dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss der Bürgerschaft, in deren Zuständigkeit die Einrichtung des Maßregelvollzugs liegt, benannt. Bisher war der SGA durch Herrn Michaelis und als Vertreterin durch Frau Köpke vertreten. Beide stehen für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.

Es erfolgt eine Abstimmung:

Herr Michaelis als Mitglied dafür: 10 Stimmen

Frau Köpke als Stellvertreterin dafür: 10 Stimmen

Eine entsprechende Information an das LAGuS M-V erfolgt durch Frau Schaar.