12.09.2017 - 5.1 "Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lau informiert die Ortsbeiratsmitglieder über den Änderungsantrag. Dem Änderungsantrag wurde schon vom Finanzausschuss und vom Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung zugestimmt.

 

Herr Westphal, auch der Ortsbeirat Dierkow Ost/West stimmte der Beschlussvorlage und dem Änderungsantrag zu. Es befinden sich dann zwei öffentliche Toiletten im Ortsamtbereich. Wir können mit der Neuauflage sehr zufrieden sein.

 

Herr Lau bittet um Abstimmung.

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

2.

Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

6

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

7

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

2

Innenstadt

250 m

250 m

5

sonstige besondere Lagen

 

 

5

Summe

 

 

29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

Barrierefreiheit

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

kurzfristig:1,150 Mio. EUR

mittelfristig:2,685 Mio. EUR

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage