12.07.2017 - 9.4 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Beschluss:

 

1. Der Auslegungsbeschluss 2010/BV/1481 wird aufgehoben.

  r eine Teilfläche des Bebauungsplans soll die 1. Änderung des

    Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“ erneut aufgestellt

   werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark

    Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der

    vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen. 


Anlagen:Entwurf Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
Entwurf Begründung

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

44

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage