20.07.2017 - 5.2 Neubau eines Mehrzweckgebäudes: Bordellzimmer u...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Stieler, Herr Kluck und Frau Forkel erschienen.

Herr Stieler hrt aus, dass es seit dem 01.07.2017 ein neues Gesetz gibt, dass die Prostitution in den verstreut liegenden Wohnungen der einzelnen Wohnquartiere unterbinden soll und stattdessen auf die Gewerbegebiete ausgewichen werden soll. Er selbst ist Bauherr und vermietet bzw. verkauft seine Objekte an die Betreiber.

Frau Knitter sieht derartige Ansiedlungen in den Gewerbegebieten kritisch, erst recht wenn diese Gebiete wie das in der Petersdorfer Straße sich in der Vermarktung sehr schwer tun.

Herr Kluck bestätigt, dass dieses Gewerbegebiet lange Zeit schwer zu vermarkten war, jetzt aber so langsam aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Es gibt aktuell fünf Unternehmungen die Interesse zeigen. Die Firma Brandt & Strupp hatte sich bereits im Ortsbeirat vorgestellt. Dieses Vorhaben ist derzeit etwas zurückgestellt, weil erst der B-Plan erarbeitet werden muss. Die anderen vier Vorhaben laufen aber. Es bleiben danach nur noch zwei zusammenhängende Flächen übrig. Das zunehmende Interesse rührt vor allem aus der Hafennähe. Das Projekt zur Errichtung eines Bordells in diesem Gebiet wurde von den Interessenten zur Kenntnis genommen ohne negative Rückmeldungen.

Herr Dr. Blum sagt Gewerbe ist Gewerbe, doch in unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Haus mit offensichtlicher Wohnnutzung (Sattelitenschüsseln).

Herr Stieler führt aus, dass dieses Gebäude von ihm selbst verwaltet wird und es dort keine Einwände gibt.

Herr Westphal stellt an Frau Forkel die Frage, wie der aktuelle Stand zum B-Plan ist.

Frau Forkel antwortet, dass zum Jahresende die Auslegung des Entwurfes geplant ist.

Herr Roth findet, dass dieses Gewerbe besser in einem solchen Gebiet aufgehoben ist als in den Wohnbereichen.

Frau Forkel erklärt, dass es eine solche Nutzung nach den rechtlichen Grundlagen in einem Gewerbegebiet nicht ausgeschlossen werden kann auch weil es sich nicht um eine Vergnügungsstätte handelt. Die Öffnungszeiten sind auch von 07.00 bis 22.00 Uhr begrenzt.

Herr Schulz ist grundsätzlich gegen ein solches Gewerbe und fragt, ob Zwangsprostitution ausgeschlossen werden kann.

Herr Stieler antwortet, dass es dort keine Zwangsprostitution geben wird. Eine solche zentralisierte Einrichtung steht bei der Polizei wesentlich besser unter Kontrolle als woanders, zum Beispiel in den Wohnbereichen. Eine konkrete Bauzeitplanung gibt es derzeit noch nicht.

Frau Knitter führt aus, dass auch sie aus Prinzip gegen den Antrag stimmen wird und bittet um Abstimmung.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt