11.07.2017 - 5.1.2 Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen der Mitglieder.

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Beschluss:

1.Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Für das Gebiet  begrenzt:

im Norden:  durch die Straße „Pappelallee“

         im Osten:    durch die Straße „ Am Fasanenholz“

         im Süden.    durch die Parkanlage und die gedachte Verlängerung des

                             südlichen Abschnitts der Straße „ Am Fasanenholz“ in westl. Richtung

im  Westen:   durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee

wird aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. IS. 1722) der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3.Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage