06.07.2017 - 7.1 Umbau/Aufstockung und engergetische Sanierung ...

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Wortprotokoll

Um die Barrierefreiheit des 6.OG sicher zu stellen und ebenso die barrierefreie Erreichbarkeit des Außengeländes, in Kombination mit den Podesten des vorhandenen Treppenhauses ist ein Eckaufzug notwendig, der auf Grund der Befestigung, bei stark begrenzter baulicher Möglichkeit des Bestandes, nur einseitig (als Rucksackaufzug) befestigt werden kann. Damit sind der möglichen Dimension technisch enge Grenzen gesetzt. Der Aufzug ist in der Kabinengröße 1,50X1,50 m an dieser technischen Grenze(normale Größe 2,10x2,10 m).

Als Kompensation werden im 6.OG bauseits 1 Evakuierungsstuhl und 1 Rettungsgurt-Evakuierungssystem vorgehalten.

Die Barrierefreiheit bezieht sich hier ausschließlich auf die Schutzziele der auditiven, visuellen und motorischen Einschränkungen. Die Hotelzimmer werden so komfortabel wie möglich, speziell auf das jeweilige Schutzziel ausgestattet.

 

Der Ausschuss Bau/Verkehr/Ordnung hat sich im Vorfeld bereits den Bauantrag angesehen.

Der Ortsbeirat stimmt dem Bauvorhaben zu.

 

Abstimmung:

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt