11.07.2017 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Rieß

1.Zur Anfrage „Mitführen von Hunden am Strand“ liegt uns die Antwort von der Tourismuszentrale vor. Gemäß § 6 der Satzung über die Ordnung am Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock, ist der Aufenthalt von Hunden in der Zeit vom 01.05 bis zum 20.09. eines Jahres nur in folgenden Strandabschnitten gestattet:

Diedrichshagen - Strandblock 33 und Strandblock 37

Warnemünde - Strandkorbvermietung für Hundebesitzer am Strandzugang 14 mit Leinenzwang

Die Kontrolle zur Einhaltung der Satzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Polizei, des Strandvogtes und dem Sicherheitsdienst mehrmals täglich in regelmäßig wiederkehrenden Abständen.

 

2.Zur Verkehrsführung zum Parkhaus „Am Molenfeuer“ gab es von Herrn Freiheit einen Vorschlag, die Lortzingstraße (in dem Abschnitt wo der ÖPNV fährt) als Tempo 30-Zone auszuschildern. Dazu fand am 22.06.17 mit dem Amt für Verkehrsanlagen, gemeinsam mit Herrn Freiheit und Herrn Hammel, ein Gespräch statt. In Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde ist das Amt für Verkehrsanlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Straßenzug dafür nicht geeignet ist:

-da auf Grund des kurzen Straßenabschnittes in Verbindung mit der Straßenführung und den Einmündungen in dem Bereich dort nicht übermäßig schnell gefahren werden kann und der Straßenzug keine Unfallauffälligkeiten aufweist.

-Bei der Anordnung von Tempo 30-Zonen sind auch die Bedürfnisse des ÖPNV und des Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen. „Rechts vor links“-Regelungen, wie in Tempo 30-Zonen für die Verkehrsberuhigung üblich, werden an den Einmündungen Lortzingstraße/ Lortzingstraße und Lortzingstraße/ Zufahrt Discounter bzw. im Bereich der ehemaligen Wendeschleife aber zu Behinderungen des ÖPNV führen.

-Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden.“ 45 VwV StVo Abs. 1 bis 1e, Rdnr. 41). Das würde aber sowohl dem Gedanken der Verkehrsberuhigung durch „rechts vor links“- Regelungen als auch dem Interesse der Eindämmung der Zahl verkehrsregelnder Anordnungen (in dem Fall Verkehrszeichen) widersprechen. Es sind keine Sachgründe für eine Änderung der StVO-Beschilderung erkennbar.

 

3.Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begann am 30.06.2017 und endet am 25.08.2017. Die Öffentlichkeit hat die Gelegenheit sich an der Lärmaktionsplanung über eine Internetplattform zu beteiligen - www.laermaktionsplanung-schiene.de <http://www.laermaktionsplanung-schiene.de> -.

Eine Beteiligung per Post ist auch möglich:

Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam“.

Der hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über genannter Adresse angefordert werden.

 

 

 

Herr Prechtel

Die Universität hat als Grenze Ihres Geländes an der Stadtautobahn einen Zaun errichtet.

Jetzt muss noch der Trampelpfad beseitigt werden.

Herr Prechtel bittet das Ortsamt, dies dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mitzuteilen, damit hier reagiert werden kann.