Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Fritsche informiert, dass das Ziel des Bebauungsplanes die Errichtung von Mietwohnungen in Form von Geschosswohnungbau ist (ca. 75 Wohneinheiten). Einen Investor gibt es bereits. Im ersten Baufeld sind Ferienwohnungen zulässig, der Anteil dort ist sehr gering, im Hauptfeld sind Ferienwohnungen definitiv ausgeschlossen. In Markgrafenheide besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Ferienwohnungen.
Beschluss: Beschlussvorschlag: Der 2.Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV2792:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
- 17.50 Uhr Frau Kiefert-Demuth verlässt die Sitzung. Somit sind noch 9 Mitglieder anwesend. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |