28.06.2017 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Fritsche informiert, dass der Satzungsbeschluss die Voraussetzungen für die Bebauung von ca. 35 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, und Reihenbauweise schafft. Einen Erschließungsträger für dieses Gebiet gibt es bereits. Im 2. Entwurf wurden die Baugrenzen und die Erschließungsanlagen an vorhandene nicht überbaubare Hauptversorgungsanlagen angepasst.

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Für das Gebiet  begrenzt:

im Norden:  durch die Straße „Pappelallee“

         im Osten:    durch die Straße „ Am Fasanenholz“

         im Süden.    durch die Parkanlage und die gedachte Verlängerung des

                             südlichen Abschnitts der Straße „ Am Fasanenholz“ in westl. Richtung

im  Westen:   durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee

wird aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. IS. 1722) der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3.Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2693:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage