21.06.2017 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Deze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

16.05 Herr Scheffler kommt in die Sitzung.

 

Herr Brincker begrüßt Frau Kaschinski und Herrn Vollrath, den Verwaltungsdirektor des Klinikums Südstadt sowie den Wirtschaftsprüfer Herrn Kaden. Der Wirtschaftsprüfer informiert über den erwirtschafteten Jahresüberschuss von 5,5 Mio. Euro, berichtet über Bauvorhaben (Parkhaus am Klinikgelände, Hubschrauberlandeplatz, Modernisierung Zytostatika und Sterilherstellung), über gestiegene Erlöse aus Krankenhausleistungen, tarifbedingte Steigerung der Personalkosten, die Erhöhung der liquiden Mittel und die Zuführung zur Gewinnrücklage, die zur Absicherung notwendiger Investitionen und künftiger Baumaßnahmen dienen soll. Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 in Höhe von 5,5 Mio. Euro wird wie folgt verwendet: 3,5 Mio. Euro werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben und 2 Mio. Euro werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

16.15 Uhr Herr Giesen kommt in die Sitzung.

 

Herr Döhring informiert, dass das Rechnungsprüfungsamt keine Einwände gegen den Jahresabschluss 2016 hat.

 

Herr Vollrath antwortet auf Fragen der Ausschussmitglieder zu Ergebnisverwendung und Gewinnrücklagen.

 

Die Mitglieder stimmen über die Beschlussvorlage ab.

 

Frau Kaschinski, Herr Vollrath und Herr Kaden verlassen die Sitzung.

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 148.635.096,01 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.555.314,80  EUR werden festgestellt.

2.Der Lagebericht wird genehmigt.

3.Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 in Höhe von 5.555.314,80 EUR wird wie folgt verwendet:

-3.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für              gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-2.055.314,80  EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

4.Dem Direktorium wird Entlastung erteilt..

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage