22.06.2017 - 5.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Maronde stellt die Beschlussvorlage vor. Die ursprüngliche 1. Änderung des B-Plans war auf die Errichtung eines Gartenfachmarktes gerichtet. Die Umsetzung konnte aber nicht erfolgen, da hier für die Zufahrt ein Knotenausbau erforderlich wäre. Die Leistungsgrenze des Verkehrsknotens war überschritten. Der Ausbau konnte vertraglich nicht geregelt werden. Die Planung wurde eingestellt. Inzwischen hat sich ein Handelsbetrieb gefunden, der an der Stelle des im B-Plan vorgesehenen Sondergebietes Möbelfachmarkt ein Einzelhandel betreiben möchte. Damit ändert sich der Gebietscharakter zu einem Gewerbegebiet. Dafür ist kein Knotenausbau notwendig.

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage