14.06.2017 - 8.6 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.



Zu einer Nachfrage von Herrn Flachsmeyer hinsichtlich der Intension der Stellungnahme der Verwaltung informiert der Oberbürgermeister, dass es keine Einzelfallentscheidung geben kann, sondern ein B-Planänderungsverfahren eingeleitet wird, sofern dieser Antrag eine
Zustimmung durch die Bürgerschaft erfährt. Und diese Einleitung eines B-Planänderungs- verfahren wegen Nutzungsänderung eines Geschosses sollte als Einzelfall behandelt werden.
 

 

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Beschluss:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 07.W.154 für
das Wohngebiet "An der Jägerbäk" folgendermaßen zu ändern:

Die als Mischgebiet ausgewiesene Fläche MI 2 als Fläche "Allgemeines

Wohngebiet" (Geschosswohnungsbau) auszuweisen.

Eine entsprechende Wandlung der Fläche MI 1 ist zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

22

Dagegen:

20

Enthaltungen:

3