14.06.2017 - 9.3 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 14.06.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Präsident informiert, dass der Einreicher der Beschlussvorlage um folgende
Ergänzung bzw. Klarstellung gebeten hat:
Aufgrund der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) mit dem Glücksspielstaatsvertagsausführungsgesetz M-V (GlüStVAG M-V) wird die maximale Dichte von Spielhallen mit einem Mindestabstand von 500 m geregelt. Die Betreibung von Spiel-
hallen erfordert demnach eine Gewerbe- sowie eine Baugenehmigung. Damit ist der rechtliche Rahmen gegeben, der eine ungewollte Verdichtung von solchen Vergnügungsstätten verhindert. Zusätzliche Regelungen, wie über einen B-Plan, sind damit nicht mehr notwendig.
Beschluss:
Für das Gebiet Stadtmitte begrenzt:
• nördlich entlang der Strandstraße am Stadthafen
• östlich entlang der Grubenstraße einschließlich der östlichen
Grundstücke der Straße
• südlich entlang der historischen Stadtmauer, ausgenommen die
Sondergebiete der Universität und des Kulturhistorischen Museums
• westlich entlang der historischen Stadtmauer und ihres Verlaufes
sowie entlang der östlichen Straßenseite Am Kanonsberg
soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: Lageplan
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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