20.06.2017 - 9 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

In der letzten Sitzung gab es den Hinweis, dass der Lkw – Verkehr über die Werftallee zunehme. Es wurde gebeten, Maßnahmen zur Senkung bzw. Einschränkung prüfen zu lassen. Das Amt für Verkehrsanlagen hat dieses Anliegen geprüft und teilt dazu mit, dass dieser Wunsch nicht mit der Funktion der Straße und der fachlichen Intention der Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger in Übereistimmung gebracht werden kann. Zum einen ist die Werftallee eine öffentlich gewidmete Straße. Jeder Verkehrsteilnehmer hat ein Recht / einen Anspruch auf Straßenbenutzung. Weder der Straßenzustand, noch die derzeitige Verkehrslenkung lassen repressive straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu. Zudem ist die Werftallee definierte Schwerlaststrecke für das Industriegebiet nördlich des Stadtteils und der umliegenden angeschlossenen Gewerbestandorte. Die Berufskraftfahrer planen ihre Route nach logistischen Gesichtspunkten und fahren nach Navigationsgeräten. Eine Lenkung dieser Schwerverkehre über die Stadtautobahn und damit das Nutzen und zusätzliche Belasten der Brücke in der Karl- F.-Kerner-Straße liegt ausdrücklich nicht im Interesse des Amtes. Die Werftallee ist mit zahlreichen Mitteln gegen übermäßige Belastungen und Gefahren für Fußgänger gesichert. So ist im unmittelbaren Querungsbereich eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet und der Fußgängerüberweg soll hinsichtlich des Standtortes alsbald optimiert werden.

 

Bei der Beratung des Bauantrages – Neubau einer Kita – in der letzten Sitzung ist kritisiert worden, dass der Bau – und Planungsausschuss der Bürgerschaft, bereits am selben Tag und zeitlich vor dem Ortsbeirat in der Angelegenheit getagt hat. Die Verwaltung wurde gebeten, eine organisatorisch günstigere Lösung zu finden. Das Büro des Präsidenten der Bürgerschaft teilt dazu mit, dass für die Angabe des zuständigen Beschlussgremiums sowie den Sitzungsterminen, die Beratungsfolge einschließlich der Sitzungstermine, das für die Vorlage zuständige Amt, in diesem Fall das Bauamt, zuständig ist. Bei der Auswahl der Sitzungstermine ist zu beachten, dass nach Unterzeichnung der Beschlussvorlage durch den Oberbürgermeister, zunächst der Ortsbeirat diese zur Beratung erhalten sollte, dann erst die anderen beratenden Ausschüsse. Im Ausnahmefall, in dem Ortsbeirat und Bau – und Planungsausschuss fast zeitgleich tagen, bleibt nur die Möglichkeit im Bau – und Planungsausschuss den Beschluss unter Vorbehalt des Beratungsergebnisses des Ortsbeirates zu fassen. Da es sich das beim „Einvernehmen der Gemeinde“ um ein Verfahren nach Baugesetzbuch handelt, ist es zeitlich nicht möglich diesbezügliche Vorlagen in der nachfolgenden Sitzung des Ausschusses zu behandeln.

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat informiert, dass eine Fällgenehmigung für 37 Bäume im Bereich des geplanten Kita – Gebäudes des Instituts für Leben und Lernen e.V., erteilt wurde. Auf die Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen, wie die Berücksichtigung der Vogelbrutzeit wurde hingewiesen. Die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet und enthält Auflagen zu den notwendigen Ersatzpflanzungen. Der Bauherr beabsichtigt, mit den Baumfällarbeiten vorfristig zu beginnen, das heißt vor Beendigung der Vogelbrutzeit. Es wurde daher beauflagt, vor Beginn der Fällungen durch einen Sachverständigen sicher zu stellen, dass keine besetzten Vogelnester betroffen sind.

 

Seit kurzem liegt die Aktualisierung des Hafenentwicklungsplanes vor. Derzeit wird die Informationsvorlage zum Hafenentwicklungsplan für die Bürgerschaft vorbereitet. Vorgesehen ist dafür die Bürgerschaftssitzung am 13.09.2017. Im Zuge der Beratungsfolge wird die Informationsvorlage in einer der nächsten Sitzung beraten werden. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft würde gerne, gemeinsam mit Vertretern von Rostock Port, dazu noch einige Erläuterungen geben bzw. Fragen beantworten. In Vorbereitung der Beratung im Ortsbeirat, lädt das Amt am 26.06.2017 um 17.00 Uhr in den Bürgerschaftssaal zu einer Informationsveranstaltung ein.

Das Amt bittet die Teilnehmerzahl pro Ortsbeirat auf 3 Personen zu beschränken. Die Einladung ist allen Ortsbeiratsmitglieder zugegangen.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar. Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.