31.05.2017 - 5.1 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller, Amtsleiter für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, begründet die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Aufgrund der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, so dass sich eine weitere Regelung zu Vergnügungsstätten erübrigt. Auf der Grundlage des Gesetzes ist ein Mindestabstandsgebot einer Spielhalle zu Schulen in einem Radius von 500 m einzuhalten.

Der OBR KTV hat sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, eine Zunahme von Vergnügungsstätten war nicht zu erkennen, so Frau Kröhnert (B90/Die Grünen).

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt begrenzt:

 

überwiegend beidseitig entlang der

- östlichen Lübecker Straße ab Einmündung Doberaner Straße und des  Warnowufers

- Doberaner Straße einschließlich Doberaner Platz mit Brink und Gertrudenplatz

- Wismarsche Straße

- Quartier zwischen Doberaner Platz und Arnold-Bernhard-Straße, westlich begrenzt durch die Stampfmüllerstraße und östlich begrenzt durch die Straße Am Vögenteich

soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2638:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage