13.06.2017 - 4 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Frau Koch:

 

Die Liste der Baustellen liegt zur Einsichtnahme im OANW 2 vor.

 

Bescheide vom 10.05.2017

 

1.)    Veranstaltung „Junimarkt“

Zeitraum 18.06.2017

Öffnungszeit 10:00 Uhr-17:00 Uhr

Ort/Platz 18069 Rostock, Messestr. 25, Parkplatzgelände „IKEA“ entsprechend dem eingereichten Lageplan

 

2.)    Veranstaltung „Sommerfest“

Zeitraum 20.08.2017

Öffnungszeit 10:00 Uhr-17:00 Uhr

Ort/Platz 18069 Rostock, Messestr. 25, Parkplatzgelände „IKEA“ entsprechend dem eingereichten Lageplan

 

3.)    Veranstaltung „Herbstfest“

Zeitraum 03.10.2017

Öffnungszeit 10:00 Uhr-17:00 Uhr

Ort/Platz 18069 Rostock, Messestr. 25. Parkplatzgelände „IKEA“ entsprechend dem eingereichten Lageplan

 

Einladung zur Eröffnungsveranstaltung in die Kunsthalle übergeben.

 

Antwortschreiben vom 22.05.2017 vom Amt 66 Herr Tiburtius auf Schreiben vom OBR

 

Erster Sachverhalt: Vorschlag OBR/ Theodor Körner Str. durchgängig eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von max.30km/H

 

Zweiter Sachverhalt: Vorschlag OBR/Sievershäger Weg durchgängig erlaubte Höchstgeschwindigkeit von max.50Km/h, wenigstens aber im Bereich der Kreuzung Sievershäger Weg/Obst GmbH/Theodor Körner Str.

 

Auszüge aus dem Antwortentwurf:

 

Vorgaben zur gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit und Abweichungen von dieser sind in der StVO geregelt.

Die Prüfung der bestehenden Rechtslage und der vor Ort wiederzufindenden Gegebenheiten lassen keinen Anordnungsgrund erkennen.

 

Die Verkehrsanlagen befinden sich in einem betriebssicheren Zustand und Unfallauffälligkeiten sind nicht bekannt.

 

Die Straßen liegen in der Ortslage, jedoch straßenbau- und straßenverkehrsrechtlich nicht innerhalb der geschlossene Bebauung.

 

Bezüglich der von Ihnen gemachten Anregungen, einer Ausstattung mit Geh- und Radwegen sowie einer Beleuchtung fehlt es im Moment am qualifizierten Bedarf.

 

Es wird im Zuge der Sicherheit, insbesondere für Radfahrer eine Prüfung, um Einrichtung eines beidseitigen Schutzstreifens-ca 75 cm breit erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine neue Markierungslösung. Nach erfolgter Prüfung wird eine Information an den Ortsbeirat erfolgen.

 

Schreiben: Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts per Mail am 19.05.2017 an Herrn Schönwälder.

 

Alle fünf Jahre wird unter der Beteiligung der Öffentlichkeit, dieser Plan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Hierbei geht es um Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Als Haupteisenbahnstrecke bezeichnet man einen Schienenweg, mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr.

 

Unter der Internetadresse-www.laermaktionsplanung-schiene.de sowie unter folgender E-Mail: lap@eba.bund, kann sich die Öffentlichkeit informieren und erhält Gelegenheit sich zu beteiligen.

Auch unter einer Postadresse ist die Beteiligung möglich.

 

Redaktion Lärmaktionsplanung, Potsdam 601230, 14412 Potsdam.

 

Die Liste der Bauanträge liegt im OANW 2 zur Einsichtnahme vor.

 

Schreiben vom 12.05.2017-Neuordnung Gewässer 2/5 Hochwasserschutz Evershagen

 

Das Fachamt berichtet, dass zur Zeit Stellungnahmen der betroffenen Ämter eingeholt werden. Es geht um weitere Verbesserung der Defizite bei Starkregen. Es wird zu Einschränkungen im Anliegerverkehr kommen, diese sollen jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Die Th.-Körner -Str. bleibt während der Bauphase weiterhin befahrbar. Der Verkehr wird mit Ampelregelung einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Die Fahrspur befindet sich dann nördlich der Baugrube. Zufahrten zu den Häusern und dem Garagenkomplex werden weiterhin gewährleistet. Die Inanspruchnahme privater Flächen ist notwendig, um südlich die Fußnger auch unter Nutzung des vorhandenen Gehweges, gesichert vorbeizuführen. Zur endgültigen Fertigstellung der Fahrbahn, im Zuge der Asphaltierungsarbeiten, muss eine kurzzeitige Vollsperrung erfolgen.

 

Herr Schönwälder:

 

Am 12.06.2017 erfolgte ein Zusammentreffen von 5 Ortsbeiratsvorsitzenden aus dem Nordwesten auf der LIKEDEELER, der Ortsbeiräte Lichtenhagen,tten Klein, Groß Klein, Schmarl und Evershagen.

 

Themen waren u.a.: einenftige engere Zusammenarbeit, IGA Park, 800 Jahre Stadtjubiläum und die Informationsvorlage 2017/IV/2801

 

Am 14.06.2017 geht die Informationsvorlage: Information über die Vorbereitung und Durchführung des Informations- und Beteiligungsverfahrens zum Bürgerentscheid am 24.09.2017 in die Bürgerschaft, zur Kenntnisnahme. Inhaltlich geht es um Informationen über den laufenden und geplanten Arbeitsprozess. Tagesordnungsfrist für die danach folgende Beschlussfassung ist der 03.07.2017. Auf Grund des engen Zeitrahmens ist es nicht möglich, die Ortsbeiräte und weitere Gremien zu beteiligen. Am 12.07.2017 erfolgt dann die Beschlussfassung hinsichtlich des Durchführungskonzeptes und des Informationsmaterials. Im Vorfeld, zwischen dem 04.07.2017 und dem 12.07.2017 werden sich die Gremien bzw. Fraktionen mit dem Thema befassen.

 

Einsichtnahme in die Beschlussvorlage, ist ab dem 04.07.2017 über das Bürgerinformationssystem möglich.

 

5 Mitglieder des Ortsbeirates Evershagen waren an der Schulung für die Ortsbeiräte beteiligt. Auf dieser Schulung wurde den ehrenamtlichen Mitgliedern, weitgreifendes Wissen vermittelt. Die Schulung wurde als sehr gut und informativ wahrgenommen.

 

Bezüglich der Impaktor/ V85 Messung und der daraus resultierenden Anfragen an das Fachamt, verweise ich auf das Schreiben des Fachamtes. Der Ortsbeirat wird sich weiterhin intensiv an einer Verbesserung der Gesamtsituation beteiligen und eng mit dem Ortsamt zusammenarbeiten.