06.06.2017 - 4 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

  1. In der Sitzung im Februar, war der Zustand des Gehweges im Innenhof des Kolumbusringes 19 bemängelt worden. Hier haben wir die BG Neptun kontaktiert. Die BG hat mitgeteilt, dass eine Investition aus Kostengründen zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt wird.

 

  1. In der Sitzung des Ortsbeirates im April, gab es die Nachfrage, wie und vor allem wann die Straßenreinigung im Stephan-Jantzen- Ring 8-17 erfolgen würde. Das Amt für Umweltschutz teilt dazu mit, dass der Stephan-Jantzen- Ring Bestandteil des Straßenverzeichnisses der Straßenreinigungssatzung in der Hansestadt Rostock ist. Die Verkehrsfläche ist in die Reinigungsklasse 6 mit einer einmal wöchentlichen Fahrbahnreinigung und in die Winterdienstkategorie C (Fahrbahn) eingestuft. Laut Tourenplan des beauftragten Dienstleisters wird die Fahrbahnreinigung wöchentlich am Donnertag vorgenommen. Reinigung und Winterdienst auf dem Gehweg sind auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Reinigung der Fahrbahnfläche erfolgt durch eine Kehrmaschine. Die Unterstützung der maschinellen Fahrbahnreinigung erfolgt derzeit durch eine mobile Beschilderung. Diese kann nur in ausgewählten Straßenzügen der Stadt angewandt werden, die stark verparkt sind und zugleich durch viele Laubbäume einen hohen Verschmutzungsgrad aufweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch eine Straße in ihrer Gesamtausdehnung zu säubern. Vielmehr sind nur der Situation entsprechende Reinigungsleistungen erforderlich. Dazu führt das Amt in seinem Schreiben, gängige Rechtsprechung aus.

Im Rahmen des Frühjahrsputzes wollte das Amt prüfen, ob der Einsatz eines Handreinigerteams mit dem Abfallsauger erforderlich ist.

 

  1. Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar. Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.