10.05.2017 - 9.4 Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rosto...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die CDU-Fraktion hat mit Datum 09.05.2017 den Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2550-01 (ÄA)
von Daniel Peters (für die CDU-Fraktion) zurückgezogen.

Des Weiteren wird der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2550-03 (ÄA) von Herrn Dr. Wandschneider (für die Fraktion der SPD) zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/2550-04 (ÄA) ersetzt.

Herr Dr. Dr. Philipp zieht den Änderungsantrag
Nr. 2017/BV/2550-02 (ÄA) r die Fraktion UFR(FDP) zurück und erklärt, dass sich die Fraktion UFR dem Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2550-04 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD) anschließt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1.              Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten eine Zuweisung, aus-schließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017.

2.              Die Mittel werden an die Leistungserbringer weitergeleitet und sollen ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 EUR (Investitionen) genutzt werden.


Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2550-04 (ÄA) (s. TOP 9.4.2) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2550:


Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Die für 2017 zur Verfügung stehenden 1.315.212,00 aus dem Betreuungsgeld werden dem KOE zur Verfügung gestellt. Dieser wird unter Begleitung seines Betriebsausschusses und des Jugendhilfeausschusses Maßnahmen zur Verbesserung Kindertagesbetreuung durchführen. Dabei ist insbesondere der Erwerb und die Sanierung der Kita im Korl-Beggerow-Weg umzusetzen. Eine ggf. erforderliche Erweiterung dieser und weiterer Einrichtungen ist in Abstimmung mit dem Fachamt zu prüfen.

2. Im September 2017 entscheidet die Bürgerschaft über Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018. Auf Basis der zu erwartenden Zuweisung für das Jahr 2018 legt der Oberbürgermeister fachlich begründete Vorschläge mit dem entsprechenden Finanzvolumen vor. Die Vorschläge sollen mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss abgestimmt sein.

 

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