Dringlichkeitssitzung des Finanzausschusses
Der Vorsitzende des Finanzausschusses eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, unter Einhaltung der Dringlichkeitsfrist, fest.
Mit sieben anwesenden Ausschussmitgliedern ist die Beschlussfähigkeit gegeben.