26.04.2017 - 4.1 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert die ursprünglichen Planungsziele des 2011 beschlossenen Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan "Kehrwieder". Es sollte ein städtebaulicher Missstand beseitigt werden sowie die Ausbildung einer Stadtkante zur Warnow, womit das Quartier baulich geschlossen werden sollte.

Es wurden mehrere Gespräche mit den Eigentümern geführt. Schwerpunktthema im Verfahren war die Art der Nutzung.

Die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele können auch ohne B-Plan gesichert werden. Ein B-Plan schafft Baurecht, aber kein Baugebot. Die Beurteilung der Bauvorhaben erfolgt nach § 34 BauGB.

Der OBR KTV hat die Beschlussvorlage zunächst vertagt, insbesondere gab es Fragen zu bestehender gewerblicher Nutzungen (Kreativwerkstatt) und die Überlegung, Einfluss auf die Gestaltung in Form eines Quartierblattes zu nehmen. Die Gewerbetreibenden werden durch die Aufhebung des Verfahrens nicht schlechter gestellt.

Die Maßstäblichkeit, z. B. mit dem IBIS, ist vorgegeben (straßenbegleitende Kante). Im Quartiersinnern ist folglich eine Gemengelage mit Tendenz zum Mischgebiet gegeben. Die bauliche Prägung ist durch die im Quartiersinnern vorhandenen gewerblichen und wohnlichen Hauptnutzungen vorhanden.

Die Erschließung ist im Bauantrag nachzuweisen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet im nördlichen Bereich der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:

 

im Norden:                            durch die Straße Warnowufer (L 22)

im Osten:                            durch die Bebauung westlich der Friedrichstraße

im Süden:                            durch den Patriotischen Weg

im Westen:                            durch die Straße „Kehrwieder“

 

wird der Aufstellungsbeschluss Nr.  2011/BV/2483 Bebauungsplanverfahren Nr. 10.MI.176 für das Mischgebiet „Kehrwieder“ einschließlich dazugehöriger Änderungsbeschlüsse vom 05.10.2011 aufgehoben und somit das Planverfahren eingestellt. Die Voraussetzungen der 2016 zur Sicherung der Planung beschlossenen und in Kraft getretenen Veränderungssperre entfallen. Die Veränderungssperre wird deshalb außer Kraft gesetzt.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2581:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage