05.04.2017 - 9.11 Prüfauftrag zur "Durchführung einer städtebauli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Bitte nimmt Herr Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) zur Angelegenheit Stellung.

 

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Beschluss:

 

Die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (BauGB § 165) für die Flächen des Plangebietes östlich der Stadtautobahn, der Rostocker Straße und des Alten Stroms wird nicht beschlossen.

 

Das notwendige einheitliche und zügige Verfahren im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die Flächen des Prüfauftrages wird durch die Planungsinstrumente der Bebauungsplanung, der informellen Planung (Masterplan, Strukturkonzept, Verträglichkeits­untersuchung) sowie durch ein zielorientiertes Konfliktlösungsverfahren unter Einbindung aller Beteiligten gewährleistet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage