05.04.2017 - 9.4 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Herr Laube (Vorsitzender des Ortsbeirates Biestow) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf satzweise Abstimmung des Änderungsantrages Nr. 2017/BV/2473-02 (ÄA).

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen

 


Nach weiterer Diskussion gibt Frau Dr. Bachmann Folgendes zu Protokoll:

 

Die Kündigung von Kleingärten soll erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Straßenvariante, das heißt: die tatsächliche Inanspruchnahme, feststeht.

 

 

Auf Bitte nimmt Herr Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) zur Angelegenheit Stellung.
 

 

Auf Bitte von Frau Dr. Bachmann erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des wesentlichen Inhalts der vorherigen Stellungnahme von Herrn Müller in diese Niederschrift:

 

„Die Verwaltung kann, denke ich, mit fast allen Änderungsanträgen sehr gut leben, wir haben das ja auch gemeinsam erarbeitet. Ich will deshalb nur nochmal auf zwei Dinge eingehen:

 

Zum einen, Frau Dr. Bachmann, ist es nicht korrekt, so wie Sie es dargestellt haben, weil wir nämlich zum Satz 2 (des Änderungsantrages Nr. 2017/BV/2473-02 (ÄA)) nach der Festlegung der Verkehrstrasse im gesamten Korridor der Klein­gartenanlagen dann den Geltungsbereich, genau wie im Satz 1 (des Änderungsantrages Nr. 2017/BV/2473-02 (ÄA)) steht, so klein machen, dass der restliche Teil nicht im Geltungsbereich liegt. Und damit bleibt alles im Flächennutzungsplan so, wie es ist und die Kleingartenanlagen sind dauerhaft geschützt.

 

Damit haben wir den Geltungsbereich kleiner, sparen wir auch ein bisschen Geld bei den Planungskosten.

 

Und zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2473-06 (ÄA) ist ganz klar zu sagen, der zielt tatsächlich - auch da haben wir grundsätzlich Verständnis natürlich für die Ortsbeiräte - auf Groß Biestow ab. Aber am Kiefernweg, denke ich, ist es kein Problem für dieses Gebiet.
Und das ist ein anderes Thema. Das ist das, worüber Sie heute entscheiden, diesen Antrag abzulehnen.

 

Das andere müssen wir in Ruhe mit dem Flächennutzungsplan, mit der Gesamtdiskussion, klären.“

 

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2017/BV/2473-01 (ÄA),
2. Nr. 2017/BV/2473-02 (ÄA), 1. Satz,
3. Nr. 2017/BV/2473-02 (ÄA), 2. Satz
4. Nr. 2017/BV/2473-03 (ÄA),
5. Nr. 2017/BV/2473-04 (ÄA),
6. Nr. 2017/BV/2473-05 (ÄA),
7. Nr. 2017/BV/2473-06 (ÄA).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Norden.

durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

- im Westen:

durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

- im Osten:

durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung
nach Süden und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße,

- im Süden:

durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2473:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Norden.

durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

- im Westen:

durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

- im Osten:

durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung
nach Süden und an der Ostgrenze der KGA „Satower Straße“,

- im Süden:

durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

 

Planungsziele:

 

- Die Flächeninanspruchnahme der im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingärten) festgesetzten Fläche der der KGA "Satower Straße" erfolgt in geringstmöglichem Umfang nur für die notwendige Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg".
 

- Der Biotopverbund für das Wohngebiet „Kiefernweg“ ist entsprechend Strukturkonzept „Biestow - Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 (Landschaftsplan und Biotopverbund) auszuführen. Die Grünfläche der ehemaligen Hausstelle in der Gemarkung Biestow 1 im Flurstück 145/1 („Schüttscher Hof“) soll erhalten und in das Grünsystem als kleine Parkanlage mit Freizeitangeboten als Ort sozialer Begegnung entwickelt werden.

 

- Die Kfz-Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg" erfolgt ausschließlich als Sackgasse über die Satower Straße.
Rad- und Fußwegverbindungen aus dem Wohngebiet "Kiefernweg" in Richtung Satower Straße und in Richtung Biestow und innerhalb des Wohngebietes sind zu schaffen und mit Trassen­führungen außerhalb des Wohngebietes abzustimmen.
Es ist eine attraktive ÖPNV-Anbindung zu planen, um die Erreichbarkeit in dieser peripheren Stadtrandlage nicht nur durch MIV (motorisierter Individualverkehr) zu gewährleisten und somit die Verkehrsbelastung der Satower Straße zu entlasten.
Ausreichende Stellplätze für den ruhenden Verkehr sind zu planen.

 

- Es ist zu prüfen, inwieweit die Ziele des Biotopverbundkonzeptes mit den Erfordernissen der Regenwasserbewirtschaftung (lokales Regenwassermanagement) kombiniert werden können bzw. in Einklang zu bringen sind, damit das Regenwasser möglichst vollständig im Bereich bleibt und die Siedlungswasserkanäle nicht überlastet werden.

 

 

Anlage:
überarbeiteter Lageplan Geltungsbereich

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

47

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage