28.03.2017 - 8.2 Regelung zur Ausgestaltung der Finanzierung in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Es wird ausgeführt, dass die 10%ige Erhöhung ab Mai 2017 ein gewaltiger Sprung wäre, da ein externer Vergleich zwischen den Kommunen ergeben habe, dass die Hansestadt Rostock bereits die höchsten Personal- und Sachausgaben zugesteht. Die Anzahl der Tagespflegepersonen ist rückläufig, eine Entgeltanhebung sei erforderlich. Herr Eichhorn erläutert ausführlich seinen Standpunkt. Er kritisiert u. a. , dass seit 2011 die Vergütung stagniere, dass die ausgereichten Beträge nicht durch die Tagespflegepersonen erhoben werden,  sondern durch die Stadt. Die Verwaltung verweist auf die einzuhaltenden Regularien und nochmals auf die Unterschiede zwischen Tagespflege und Kindertagesstätte (Fachkräftegebot in Kitas). Nach längerer Diskussion lässt die Vorsitzende die Vorlage abstimmen, die durch die Mitglieder mehrheitlich empfohlen wird.    

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regelung zur Ausgestaltung der Finanzierung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII zu überarbeiten, so dass die neuen Förderungsleistungen (Anlage 1) zum 01. Mai 2017 in Kraft treten werden.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt