15.03.2017 - 9 Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Simowitsch gibt eine kurze Zusammenfassung zum Inhalt des allen Mitgliedern bekannten Antrages, welcher sich auf die Änderung der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates bezieht.

 

Herr Herzog fügt ergänzend hinzu:

-              Antrag zielt nur auf die Tätigkeit des Planungs- und Gestaltungsbeirates

-              Änderung der Geschäftsordnung schafft mehr Verbindlichkeit

-              frühere Einbeziehung des Beirates bei Bauvorhaben, z. B. Petritor

-              ist ein helfendes Gremium, daher sollte Antrag unterstützt werden.

 

Nach einer kurzen Diskussion bitte der Vorsitzende die Mitglieder um Abstimmung.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates im §2 wie folgt mit zwei neuen Absätzen zu ergänzen:

 

(2) Die planerischen und baulichen Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz(1) der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Rostock, die durch ihre Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften oder private Investoren realisiert werden sollen, sind dem Planungs- und Gestaltungsbeirat in einer sehr frühen Phase, ggfs. mehrfach, vorzustellen.

 

(3) Für die Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften kann davon nur abgesehen werden, wenn es keine Vorhaben im Sinne des § 2 der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind, d.h. keine stadtgestalterisch bedeutsamen Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen oder keine stadtbildwirksamen Vorhaben (Neubau oder Umbau) im Bereich des Hoch-, Tief- und Straßenbaues sowie der Grünflächengestaltung sind.

 

2.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und Töchter sowie eine Änderung der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu veranlassen.

 

3.              Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit dort darauf hinzuwirken, das Vorhaben in einer sehr frühen Phase dem Planungs- und Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage