21.03.2017 - 3.1 Prüfauftrag zur "Durchführung einer städtebauli...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Epperhrt zum § 165 BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen aus.

Der genannte Prüfauftrag wurde im Rahmen der 1. Fortschreibung des Strukturkonzeptes im Oktober 2015 gefasst.

Das Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaft hat daraufhin eine Expertise in Auftrag gegeben.

Vornehmliches Ziel ist es, eine Einschätzung zu geben, ob in Anbetracht des stark ins Stocken geratenen Entwicklungsprozesses der Mittelmole auf der einen Seite und des weiter wachsenden Entwicklungsdrucks auf den südlichen Teil der Mittelmole einschließlich Werftbecken und angrenzendes Werftareal auf der anderen Seite das besondere Städtebaurecht und insbesondere das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zum Einsatz kommen sollte, um eine zusammenhängende und zügige Entwicklungsplanung und Grundstücksmobilisierung in Gang zu setzen. Dabei sind die zugrunde gelegten städtebaulichen funktionalen und nutzungsstrukturellen Entwicklungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

 

Der § 165 BauGB dient dazu, Ortsteile entsprechend ihrer besonderen Bedeutung einer städtebauliche Entwicklung zuzuführen. Voraussetzung für eine sdtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist auch die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen.

Diese Untersuchungen umfassen wie in einem Sanierungsgebiet, umfängliche Analysen der Situation und eine Einschätzung der notwendigen Maßnahmen.

Mit dieser Entscheidung greift man auch in private Flächen ein, deshalb muss die Entscheidung gut begründet sein.

 

Empfehlung des Amtes: Es sollte lieber über eine Konsensfindung eines Masterplan über alle drei B-Pläne nachgedacht werden.

Das notwendige einheitliche und zügige Verfahren im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Flächen wird durch einen Masterplan, Strukturkonzept, Verträglichkeitsuntersuchung gewährleistet.

Frau Epper stellt die Abwägungsentscheidung des Amtes zu dieser Maßnahme dar.


Herr Prechtel zeigt auf, dass rückblickend nichts passiert ist und alles ins Stocken geraten ist.

Die drei Bebauungspläne, Mittelmole Werftbecken Ortseingang müssen stimmig sein.

Es darf keine Insellösung geben.

 

Herr Dr. Fischer gibt das Ergebnis der Arbeitsgruppe der 6 Ausschuss-Vorsitzenden bekannt.

Teilnehmer: Herr Hammel, Herr Drenkhahn, Herr Zintler, Herr Döring, Herr Ehlers und Dr. Fischer

Die Ausschuss-Vorsitzenden empfehlen dem Ortsbeirat, den Beschlussvorschlag der Verwaltung der HRO zur Änderung des FNP und zur Aufstellung eines B-Planes zur Ausweisung von Wohnflächen am Stolteraaer Weg abzulehnen. 

Er begründet die Ausführungen.

 

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Beschlussvorschlag wird abgelehnt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage