15.03.2017 - 5.6 Prüfauftrag zur "Durchführung einer städtebauli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prechtel informiert, dass die Behandlung der Vorlage aus zeitlichen Gründen in der Sitzung am 14.03.2017 nicht möglich war.

Herr Müller informiert, dass der Prüfauftrag im Rahmen des Beschlusses zur 1. Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde 2015 gefasst wurde.

Die Entwicklungsprozesse sind ins Stocken geraten. Sie sollten über die Anwendung des § 165 BauGB beschleunigt werden. Die Verwaltung empfiehlt keine Anwendung des § 165 BauGB, da bereits 85 % der Grundstücke in städtischer Hand sind. Die städtebauliche Entwicklung für die Flächen des Prüfauftrages werden durch andere Planungsinstrumente, wie B-Planung, informelle Planung sowie zielorientiertes Konfliktlösungsverfahren erzielt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (BauGB § 165) für die Flächen des Plangebietes östlich der Stadtautobahn, der Rostocker Straße und des Alten Stroms wird nicht beschlossen.

 

Das notwendige einheitliche und zügige Verfahren im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die Flächen des Prüfauftrages wird durch die Planungsinstrumente der Bebauungsplanung, der informellen Planung (Masterplan, Strukturkonzept, Verträglichkeitsuntersuchung) sowie durch ein zielorientiertes Konfliktlösungsverfahren unter Einbindung aller Beteiligten gewährleistet. 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2533:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage