01.03.2017 - 10.3 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

- Eine Änderung zur Begründung des Bebauungsplanes im Teil Umweltbericht wurde durch den Präsidenten ausnahmsweise als redaktionelle Änderung zugelassen, um das B-Plan-Verfahren nicht zu verzögern. Diese Begründung wurde deshalb als Anlage in der Vorlage ausgetauscht.

 

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10.GE.139 Gewerbegebie Ehemaliger Schlachthof“ (Anlage 1), begrenzt:

 

- im Norden:

Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd“,

- im Osten:

Uferbereich der Warnow,

- im Süden:

Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,

- im Westen:

Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:
1. Entwurf des Bebauungsplans,
2. Entwurf Begründung (redaktionell geändert)

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage