01.03.2017 - 10.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 13.12.2021
- Datum:
- Mi., 01.03.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft am 07.09.2016 in den Bau- und Planungsausschuss und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung zur erneuten Beratung überwiesen)
Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-02 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen Fraktionen von CDU und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 wurde zurückgezogen.
Empfehlungen Ausschüsse (nach erneuter Beratung) und Ortsbeiräte:
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 (ÄA)
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 (ÄA)
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 (ÄA)
- OBR Hansaviertel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 (ÄA)
Beschluss:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden: | durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße , |
- im Osten: | durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße, |
- im Süden: | durch das Grundstück des LT-Clubs und die Barnstorfer Anlagen |
- im Westen: | durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee. |
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
Anlagen:
- o.g. Lageplan (Übersichtsplan),
- überarbeiteter Sachverhalt (Aufgabenstellung) der Beschlussvorlage
wird nach Fertigstellung beigefügt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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2 MB
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