01.03.2017 - 10.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft am 07.09.2016 in den Bau- und Planungsausschuss und den Aus­schuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung zur erneuten Beratung überwiesen)

 

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-02A) der Vorsitzenden der Fraktionen Fraktionen von CDU und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 wurde zurückgezogen.

 

 

Empfehlungen Ausschüsse (nach erneuter Beratung) und Ortsbeiräte:

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 A)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 A)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 A)

 

- OBR Hansaviertel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 A)

 

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Beschluss:

 

1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:

durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße ,

- im Osten:

durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße,

- im Süden:

durch das Grundstück des LT-Clubs und die Barnstorfer Anlagen
(Platz der Jugend),

- im Westen:

durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

Anlagen:

- o.g. Lageplan (Übersichtsplan),
- überarbeiteter Sachverhalt (Aufgabenstellung) der Beschlussvorlage
  wird nach Fertigstellung beigefügt

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

42

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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Realisierung:

 

Die Planung wurde mit Beschluss Nr. 2023/BV/4511 zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses eingestellt.

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Anlagen zur Vorlage