02.03.2017 - 4.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Einleitend gibt Herr Zimmermann einen Rückblick über die Entwicklung der Planung für diesen B-Planentwurf im Zusammenhang mit den derzeitigen Planungen zur Aktualisierung des FNP.

Herr Hortig-Delaunay gibt eine Erläuterung zum Inhalt der Beschlussvorlage.

-          Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau

-          Der wirksame FNP stellt das Planungsgebiet bereits seit 2006 als Teil der Wohnbau-

Fläche W.9.13. dar.

-          Die Erschließung des Wohngebietes soll über die Satower Straße erfolgen und möglichst nicht über die Stadtgrenze Rostocks hinweg die Gemeinde Kritzmow

tangieren. Die Ausgestaltung dieses Verkehrsknotens erfolgt im weiteren Planungs-

prozess.

 

Bereits am 22.03.2017 wurde über die Beschlussvorlage Kiefernweg mit einigen Änderungsanträgen im Ortsbeirat Biestow beraten und abgestimmt.

Der UBV-Ausschuss des OBR hat im Vorfeld über mögliche Änderungsanträge des OBR Biestow beraten.

Herr Külper und Frau Schweinitz stellen die Änderungsanträge vor. Herr Zimmermann moderiert die Diskussion und die Redebeiträge.

 

Im Wesentlichen werden folgende Punkte angesprochen:

Seitens des KGV Rostock wird die Erweiterung des Untersuchungsbereiches des B-Planes befürwortet.

Frau Dr. Schmidt spricht sich gegen die Erweiterung des Untersuchungsbereiches für die verkehrliche Erschließung aus. Um die Belastung der Anwohner der Satower Straße so gering wie möglich zu halten, sollte die verkehrliche Erschließung über die Zufahrt Kiefernweg erfolgen.

Herr Dr. Göcke spricht sich für ein schlüssiges Verkehrskonzept für den Gesamtbereich aus, bevor neue Wohngebiete erschlossen werden.

Die Satower Straße und Rennbahnallee ist jetzt zu Verkehrsspitzenzeiten schon überlastet.

Zu beachten wäre, dass die Straßen auch verstärkt für Rettungsfahrzeuge zu den beiden Krankenhäusern genutzt werden.

Herr Jordan kritisiert, dass durch die jetzigen Pläne der verkehrlichen Erschließung über den Parkplatz die KGA zerschnitten wird und auch das Vereinshaus beseitigt werden müsste.

Herr Goldammer beanstandet die Zerstückelung des geplanten Wohngebietes Groß Biestow durch die Planung einzelner kleiner Wohngebiete.

Herr Dr. Schmidt kritisiert die schlechte Verkehrsführung für Radfahrer entlang der Satower Straße und fordert im neuen Verkehrskonzept die Berücksichtigung von Radwegen.

Herr Bauer macht darauf aufmerksam, dass auf der Internetseite rostock.de ein überarbeitetes Verkehrskonzept für Groß-Biestow in 4 Varianten vorgestellt wird.

 

Frau Schweinitz verliest einzeln die vorgeschlagenen ÄA des OBR Biestow sowie einen eigenen ÄA des OBR.

 

1. ÄA Verkehrskonzept

 

Herr Armin Zimmermann für den Ortsbeirat Gartenstadt / Stadtweide

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Spätestens mit dem Auslegungsbeschluss des B-Planes ist ein abgestimmtes Verkehrskonzept für die OBR-Bereiche Gartenstadt/Stadtweide, Biestow und Südstadt   vorzulegen.

 

In diesem ist u.a. auch darzustellen, welche verschiedenen Modelle der ÖPNV-Anbindung und Radwegeanbindung für das Wohngebiet Kiefernweg untersucht wurden.

Auf Grundlage des MOPZ sind die Ergebnisse dieser Untersuchung darzulegen.

 

Begründung:

Der derzeitige Entwurf des Aufstellungsbeschlusses sieht die alleinige Anbindung an die Satower Straße vor.

Ob die Aufnahme der zusätzlichen KFZ aus dem „Wohngebiet Kiefernweg“ erfolgen kann ist bisher lediglich dargelegt worden. Eine abgeschlossene Untersuchung gibt es unseres Wissens bisher nicht.

 

Weiterhin laufen derzeit Untersuchungen, im Rahmen der Änderung des FNP weitere Wohngebiete im Großraum Biestow festzusetzen.

Wie diese weiteren WG verkehrlich zu erschließen sind, ist im Zusammenhang aller Wohngebiete im Großraum Biestow zu untersuchen und vorzulegen.

 

Abstimmung:  einstimmig zugestimmt

 

2. ÄA: Untersuchungsraum

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

r ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Str. und in Teilen durch die Südgrenze der

Kleingartenanlage (KGA) „Satower Str.“,

 

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und

einer Teilfläche des Grundstücks Satower Str. 70,

 

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach

                            den und an der Ostgrenze der KGA „Satower Str.“,

 

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte (entsprechend geänderte) Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Begründung:

 

Der Geltungsbereich wird vergrößert, so dass nun der Bereich der gesamten KGA „Satower Str.“r die Variantenprüfungen zur Verkehrserschließung von der Satower Straße aus zur Verfügung stehen.

 

Herr Zimmermann stellt zur Abstimmung, ob der OBR dem ÄA des OBR Biestow beitritt.

Abstimmung: 1 Dafür 2 Enthaltungen 4 Dagegen --> kein Beitritt

 

3. ÄA: Flächeninanspruchnahme

Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

 

Die Flächeninanspruchnahme der im wirksamen FNP als Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingärten) festgesetzten Fläche der der KGA "Satower Str." erfolgt in geringst möglichem Umfang nur für die notwendige Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg". Die nicht für die Verkehrserschließung in Anspruch genommenen Flächen der KGA „Satower Str.“ werden als Dauergärten festgesetzt.

 

Begründung:

 

Es sollen möglichst wenige Gärten der KGA „Satower Str.“r die Verkehrserschließung aufgegeben werden müssen. Die Interessen der Kleingärtner müssen ausreichende Berücksichtigung finden. Die Vorzugsvariante der Erschließung im Strukturkonzept Biestow Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 ist eine Straße am östlichen Rand der KGA „Satower Str.“ ( Variante 2b). Da der Aufstellungsbeschluss zum Wohnbaugebiet W.8.10 (nordöstlich von W.9.13) ebenfalls noch 2017 erfolgen soll, ist zu prüfen, ob diese Variante umsetzbar ist.

 

Herr Zimmermann stellt zur Abstimmung, ob der OBR dem ÄA des OBR Biestow beitritt.

Abstimmung: 4 Dafür, 3 Enthaltungen, 1 Dagegen --> Beitritt

 

4. ÄA: Biotopverbund

Der Biotopverbund für das Wohngebiet „Kiefernweg“ ist entsprechend Strukturkonzept „Biestow Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 (Landschaftsplan und Biotopverbund) auszuführen. Die Grünfläche der ehemaligen Hausstelle in der Gemarkung Biestow 1 im Flurstück 145/1 („Schüttscher Hof“) soll erhalten und in das Grünsystem als kleine Parkanlage mit Freizeitangeboten als Ort sozialer Begegnung entwickelt werden.

 

Begründung:

 

Die geplanten Strukturen aus dem Landschaftsplan 2013/2014 (Grünflächen und Darstellung geplanter Grünverbindungen) sind zu übernehmen, um ein lebenswertes Wohnumfeld zu schaffen und den Biotopverbund zu sichern. Die frühen Erkenntnisse aus dem Strukturkonzept „Biestow Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 sollen weitgehend Berücksichtigung finden (siehe u.a. S. 30 Baufelder).

Im Bereich der vor einigen Jahren abgerissenen Gebäude besteht z.Z. eine planierte Freifläche, die von einem abwechslungsreichen, teils wertvollen Gehölzbestand umgeben ist. Dieser wiederum wird größtenteils von einem zeitweise wasserführenden Grabensystem eingefasst, an der Ostseite befindet sich ein kleines Soll. Die Fläche bietet sich an, hier eine Art Dorfplatz entstehen zu lassen, mit Parkanlage, Spiel- (evtl. Bolz-) platz, Fitnessgeräten, Grillplatz etc..

Auf OBR-Sitzungen und Einwohnerversammlungen wurde die Berücksichtigung frei zugänglicher Grünflächen wiederholt gefordert.

lle und Feldgehölze stehen nach § 20 BNatschG unter besonderem Schutz. In Verbindung mit den z.T. alten Bäumen erfüllt die genannte Fläche eine wichtige Trittsteinfunktion im Biotopverbund.

Der Erhalt der Fläche folgt den Leitlinien der Stadtentwicklung (Grüne Stadt am Meer/Erhalt und Vernetzung naturnaher Flächen/wohnungsnahe Grünanlagen).

Die Vermeidung der Zerstörung von Biotopen hat Vorrang vor Ausgleichsmaßnahmen.

 

 

Herr Zimmermann stellt zur Abstimmung, ob der OBR dem ÄA des OBR Biestow beitritt.

Abstimmung: 5 dafür, 3 Dagegen --> Beitritt

 

5. ÄA: Erschließung als Sackgasse

Die Kfz-Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg" erfolgt ausschließlich als Sackgasse über die Satower Straße.

Rad- und Fußwegverbindungen aus dem Wohngebiet "Kiefernweg" in Richtung Satower Straße und in Richtung Biestow und innerhalb des Wohngebietes sind zu schaffen und mit Trassenführungen außerhalb des Wohngebietes abzustimmen.

Es ist eine attraktive ÖPNV-Anbindung zu planen, um die Erreichbarkeit in dieser peripheren Stadtrandlage nicht nur durch MIV (motorisierter Individualverkehr) zu gewährleisten und somit die Verkehrsbelastung der Satower Straße zu entlasten.

Ausreichende Stellplätze für den ruhenden Verkehr sind zu planen.

 

Begründung:

 

Es ist zu erwarten, dass viele Familien mit Kindern in diesem Wohngebiet leben werden, daher sind sichere und attraktive Rad- und Fußwegeverbindungen u.a. für den Schülerverkehr zu planen/schaffen. Der alte Kirchweg als Fuß- und Radwegeverbindung von Biestow-Ausbau nach Biestow wurde bereits 2012 vom Ortsbeirat Biestow angeregt und ist auch im Radwegekonzept enthalten, bisher jedoch noch nicht als vorrangige Maßnahme beim Ausbau des Radwegenetzes. Der Bau bzw. die Ertüchtigung von Wegen als Radweg in Richtung Biestow ist zwar nicht Bestandteil des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses (da außerhalb des Plangebietes), trotzdem sollten die notwendigen Trassen, so wie im Landschaftsplan dargestellt, mitgeplant und freigehalten werden.

Unter besonderer Berücksichtigung der Ortsrandlage sowie bisher unzureichender ÖPNV-Anbindung wird ein überproportionaler Kfz-Anteil pro WE erwartet. Nach den Erfahrungen aus im Wohngebiet "Wohnbaufläche Biestow" 09.W. 28 und anderen Wohngebieten in peripherer Lage sind bisher keine ausreichenden Stellplätze für die KFZ der Bewohner und Besucher mitgeplant worden, so dass regelwidrig im öffentlichen Raum geparkt wird und somit unnötig die Sicherheit im Wohngebiet gefährdet wird. Um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, sollte der Fokus aber vorrangig auf  dem zügigen Ausbau des ÖPNV und der Radwegeverbindungen liegen.
 

 

Herr Zimmermann stellt zur Abstimmung, ob der OBR dem ÄA des OBR Biestow beitritt.

Abstimmung: 6 Dagegen, 1 Enthaltung, 1 Dafür --> kein Beitritt

6. ÄA: Regenwasserbewirtschaftung

Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

 

Es ist zu prüfen, inwieweit die Ziele des Biotopverbundkonzeptes mit den Erfordernissen der Regenwasserbewirtschaftung  (lokales Regenwassermanagement) kombiniert werden können bzw. in Einklang zu bringen sind, damit das Regenwasser möglichst vollständig im Bereich bleibt und die Siedlungswasserkanäle nicht überlastet werden.

 

Begründung:

In den vorausgegangenen Untersuchungen wurde der Umgang mit Regenwasser als ein Schwerpunkt herausgearbeitet. Eine alternative Regenwasserbewirtschaftung der zu bildenden Entwässerungseinheiten durch kombinierte Nutzung von Mulden, Flachgewässern, Drainagen und die Nutzung der vorhandenen Vorfluten ist möglich. Die dafür benötigten Flächen sind problemlos in die nach dem Freiraumentwicklungskonzept zu erhaltenden und zu entwickelnden Grünzüge einzubinden, so dass hier wesentliche oder alle Teile der notwendigen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und abgedeckt werden können.

Abstimmung: 6 Dagegen, 2 Enthaltungen --> kein Beitritt

Abschließend wird über die eingereichte Beschlussvorlage 2017/BV/2473 abgestimmt.

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Beschlussvorschlag:

r ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße“

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Aufstellungsbeschluss mehrheitlich zu.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage