15.02.2017 - 5.2 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erklärt anhand des Entwurfes zum Bebauungsplan den Geltungsbereich. Die Wohnbebauung an der Oberen Warnowkante (Gehlsdorf) erfordert für die Gewerbeflächen Lärmkontingente besonders in den Nachtstunden. Um den Wasserzugang zu gewährleisten, sollen die Kai und der Verladebereich eine öffentliche Verkehrsfläche werden. Nachts soll jedoch kein Umschlag stattfinden. Das Lärmmanagement des Rostocker Fischereihafens wird in die Betrachtung mit einfließen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet            „Ehemaliger Schlachthof“ (Anlage 1), begrenzt:

 

im Norden:               Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd“

im Osten:              Uferbereich der Warnow

im Süden:              Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow

im Westen:               Am Fischereihafen, Schlachthofstraße

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden   Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/2364:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage