22.02.2017 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hortig-Delaunay gibt eine Erläuterung zum Inhalt der Beschlussvorlage.

-Anbindung Wohngebiet über Satower Str., nicht über Biestow Ausbau

-dlich Wohnbaufläche, bereits 2006 im Flächennutzungsplan beschlossen

-besondere Beachtung gilt den Biotopen und Söllen

-bereits 2008 erstelltes Strukturkonzept findet Berücksichtigung

-Kosten für Gutachten, z. B. Lärmschutzgutachten übernimmt WIRO

-Beteiligung der Gemeinde Kritzmow würde langjähriges Verfahren bedeuten

-Vorschlag zum Verlauf der Anbindung würde Teilung der Gartenanlage bedeuten (14m breite Straße)

 

Zwischen den Mitgliedern des Ortsbeirates und den anwesenden Einwohnern findet eine rege Diskussion statt.

Inhalt der Diskussion: -   Einbringung von Änderungsanträgen

-Erweiterung des Geltungsbereiches

-geringe Beteiligung der Kleingärtner

-Befürchtung, dass B-Plan so umgesetzt wird, wie jetzt beschlossen

 

Nach einer Diskussion wird im Ortsbeirat der Vorschlag geäert, die Beschlussvorlage zu verschieben und nur die Änderungsanträge einzubringen. Die Beschlussvorlage sollte dann auf einer vorgezogenen Sitzung am 15.03.2017 beschlossen werden. Im Ortsbeirat stößt dieser Vorschlag auf geteilte Meinungen.

 

Herr Laube ordnet um 20:20 Uhr eine 10-minütige Pause an. Er bittet den Bauausschuss des Ortsbeirates um Ausformulierung der Änderungsanträge.

 

Nach der Pause sprechen sich die Mitglieder für eine Abstimmung der Beschlussvorlage und

das Einbringen der Änderungsanträge aus.

 

Der Vorsitzende verliest die vorbereitenden Änderungsanträge.

 

2017/BV/2473-01 (ÄA)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

r ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden: durch die Satower Str. und in Teilen durch die Südgrenze der

               Kleingartenanlage (KGA) „Satower Str.“,

im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und

              einer Teilfläche des Grundstücks Satower Str. 70,

im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach

den und an der Ostgrenze der KGA „Satower Str.“,

im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte (entsprechend geänderte) Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Lageplan ist entsprechend anzupassen.

 

Sachverhalt:

Der Geltungsbereich wird vergrößert, so dass nun der Bereich der gesamten KGA „Satower Str.“r die Variantenprüfungen zur Verkehrserschließung von der Satower Straße aus zur Verfügung stehen.

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

 

2017/BV/2473-02 (ÄA)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

Die Flächeninanspruchnahme der im wirksamen FNP als Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingärten) festgesetzten Fläche der der KGA "Satower Str." erfolgt in geringst möglichem Umfang nur für die notwendige Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg". Die nicht für die Verkehrserschließung in Anspruch genommenen Flächen der KGA „Satower Str.“ werden als Dauergärten festgesetzt.

 

Sachverhalt:

Es sollen möglichst wenige Gärten der KGA „Satower Str.“r die Verkehrserschließung aufgegeben werden müssen. Die Interessen der Kleingärtner müssen ausreichende Berücksichtigung finden. Die Vorzugsvariante der Erschließung im Strukturkonzept „Biestow - Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 ist eine Straße am östlichen Rand der KGA „Satower Str.“ ( Variante 2b). Da der Aufstellungsbeschluss zum Wohnbaugebiet W.8.10 (nordöstlich von W.9.13) ebenfalls noch 2017 erfolgen soll, ist zu prüfen, ob diese Variante umsetzbar ist.

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

2017/BV/2473-03 (ÄA)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

Der Biotopverbund für das Wohngebiet „Kiefernweg“ ist entsprechend Strukturkonzept „Biestow - Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 (Landschaftsplan und Biotopverbund) auszuführen. Die Grünfläche der ehemaligen Hausstelle in der Gemarkung Biestow 1 im Flurstück 145/1 („Schüttscher Hof“) soll erhalten und in das Grünsystem als kleine Parkanlage mit Freizeitangeboten als Ort sozialer Begegnung entwickelt werden.

 

Sachverhalt:

Die geplanten Strukturen aus dem Landschaftsplan 2013/2014 (Grünflächen und Darstellung geplanter Grünverbindungen) sind zu übernehmen, um ein lebenswertes Wohnumfeld zu schaffen und den Biotopverbund zu sichern. Die frühen Erkenntnisse aus dem Strukturkonzept „Biestow - Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 sollen weitgehend Berücksichtigung finden (siehe u.a. S. 30 Baufelder).

Im Bereich der vor einigen Jahren abgerissenen Gebäude besteht z.Z. eine planierte Freifläche, die von einem abwechslungsreichen, teils wertvollen Gehölzbestand umgeben ist. Dieser wiederum wird größtenteils von einem zeitweise wasserführenden Grabensystem eingefasst, an der Ostseite befindet sich ein kleines Soll. Die Fläche bietet sich an, hier eine Art Dorfplatz entstehen zu lassen, mit Parkanlage, Spiel- (evtl. Bolz-) platz, Fitnessgeräten, Grillplatz etc..

Auf OBR-Sitzungen und Einwohnerversammlungen wurde die Berücksichtigung frei zugänglicher Grünflächen wiederholt gefordert.

lle und Feldgehölze stehen nach § 20 BNatschG unter besonderem Schutz. In Verbindung mit den z.T. alten Bäumen erfüllt die genannte Fläche eine wichtige Trittsteinfunktion im Biotopverbund.

Der Erhalt der Fläche folgt den Leitlinien der Stadtentwicklung (Grüne Stadt am Meer/Erhalt und Vernetzung naturnaher Flächen/wohnungsnahe Grünanlagen).

Die Vermeidung der Zerstörung von Biotopen hat Vorrang vor Ausgleichsmaßnahmen.

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

2017/BV/2473-04 (ÄA)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

Die Kfz-Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg" erfolgt ausschließlich als Sackgasse über die Satower Straße.

Rad- und Fußwegverbindungen aus dem Wohngebiet "Kiefernweg" in Richtung Satower Straße und in Richtung Biestow und innerhalb des Wohngebietes sind zu schaffen und mit Trassenführungen außerhalb des Wohngebietes abzustimmen.

Es ist eine attraktive ÖPNV-Anbindung zu planen, um die Erreichbarkeit in dieser peripheren Stadtrandlage nicht nur durch MIV (motorisierter Individualverkehr) zu gewährleisten und somit die Verkehrsbelastung der Satower Straße zu entlasten.

Ausreichende Stellplätze für den ruhenden Verkehr sind zu planen.

 

Sachverhalt:

Es ist zu erwarten, dass viele Familien mit Kindern in diesem Wohngebiet leben werden, daher sind sichere und attraktive Rad- und Fußwegeverbindungen u.a. für den Schülerverkehr zu planen/schaffen. Der alte Kirchweg als Fuß- und Radwegeverbindung von Biestow-Ausbau nach Biestow wurde bereits 2012 vom Ortsbeirat Biestow angeregt und ist auch im Radwegekonzept enthalten, bisher jedoch noch nicht als vorrangige Maßnahme beim Ausbau des Radwegenetzes. Der Bau bzw. die Ertüchtigung von Wegen als Radweg in Richtung Biestow ist zwar nicht Bestandteil des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses (da außerhalb des Plangebietes), trotzdem sollten die notwendigen Trassen, so wie im Landschaftsplan dargestellt, mitgeplant und freigehalten werden.

Unter besonderer Berücksichtigung der Ortsrandlage sowie bisher unzureichender ÖPNV-Anbindung wird ein überproportionaler Kfz-Anteil pro WE erwartet. Nach den Erfahrungen aus im Wohngebiet "Wohnbaufläche Biestow" 09.W. 28 und anderen Wohngebieten in peripherer Lage sind bisher keine ausreichenden Stellplätze für die KFZ der Bewohner und Besucher mitgeplant worden, so dass regelwidrig im öffentlichen Raum geparkt wird und somit unnötig die Sicherheit im Wohngebiet gefährdet wird. Um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, sollte der Fokus aber vorrangig auf  dem zügigen Ausbau des ÖPNV und der Radwegeverbindungen liegen.

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

2017/BV/2473-05 (ÄA)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:

Es ist zu prüfen, inwieweit die Ziele des Biotopverbundkonzeptes mit den Erfordernissen der Regenwasserbewirtschaftung  (lokales Regenwassermanagement) kombiniert werden können bzw. in Einklang zu bringen sind, damit das Regenwasser möglichst vollständig im Bereich bleibt und die Siedlungswasserkanäle nicht überlastet werden.

 

Sachverhalt:

In den vorausgegangenen Untersuchungen wurde der Umgang mit Regenwasser als ein Schwerpunkt herausgearbeitet. Eine alternative Regenwasserbewirtschaftung der zu bildenden Entwässerungseinheiten durch kombinierte Nutzung von Mulden, Flachgewässern, Drainagen und die Nutzung der vorhandenen Vorfluten ist möglich. Die dafür benötigten Flächen sind problemlos in die nach dem Freiraumentwicklungskonzept zu erhaltenden und zu entwickelnden Grünzüge einzubinden, so dass hier wesentliche oder alle Teile der notwendigen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und abgedeckt werden können.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße“

im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage mit den Änderungsanträgen zu.

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Anlagen zur Vorlage