22.02.2017 - 7 Stellungnahme des Ortsbeirates zum Mobilitätspl...

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Wortprotokoll

Herr Laube gibt Informationen zum Tagesordnungspunkt.

-keine Beteiligung des Ortsbeirates

-Vorstellung des Mobilitätsplans Zukunft im November (keine tiefergehende Erläuterung)

-Bürgerbeteiligung im März

-Möglichkeit zur Teilnahme in der Forumsdiskussion (Ideensammlung)

-Bürgerinitiativen bringen Vorschläge (Radschnellverbindung) zur Stellungnahme ein

-„Groß-Biestow“ soll unter Planungsvorbehalt der Bürgerschaft stehen

 

Der Vorsitzende verliest eine vorgefertigte Stellungnahme des Ortsbeirates in Verbindung mit den Vorschläge der Bürgerinitiativen und bittet die Mitglieder um Meinungsäußerung.

 

Stellungnahme zum Mobilitätskonzept der Zukunft (MOPZ)

Der Ortsbeirat Biestow hat sich in seiner Sitzung am 22.02.2017 unter reger Bürgerbeteiligung mit dem Mobilitätsprogramm der Zukunft beschäftigt und hat nach umfangreicher Beratung folgende Stellungnahme erarbeitet:

1.Die Maßnahmen Ö5, 14a und 14b wurden während des fachlichen Arbeitsprozesses in Öffentlichkeitsforen, Facharbeitsgruppen mit Wirtschaft, Verbänden und Kommunalpolitik nicht eingebunden.

 

Erst im November 2016 auf der öffentlichen Informationsveranstaltung in der Musikschule wurden die Maßnahmen kurz ins Gespräch gebracht. Seit dem 19.05.2015 fordern die Bürgerinnen und Bürger ihre Beteiligung zu Maßnahmen und Planungen ein. Zu Ö5, 14a und 14b erfolgte eine Bürgerbeteiligung nicht.

 

Am 07.11.2016 wurde in einer öffentlichen Bürgerversammlung die Vision „Groß Biestow" vorgestellt. Im MOPZ wird diese Vision bereits als Ziel angenommen.

 

Die Entscheidung zur weiteren Entwicklung von Wohnungsbaustandorten kann sich nicht aus einem Diskussionsprozess zum künftigen Flächennutzungsplan ergeben. Mit den Maßnahmen Ö5, 14a und 14b im MOPZ wird das Ergebnis zu einer möglichen Aufnahme „Groß Biestow" in den Flächennutzungsplan vorweggenommen.

 

Die im MOPZ genannten Oberziele wie „effiziente Nutzung der Verkehrsinfrastruktur und wirtschaftlicher einsatzfinanzieller Ressourcen"...Oder auch „Erhöhung der Stadt-Umweltverträglichkeit des Verkehrssystems und Reduktion der negativen Wirkungen" sind in den Maßnahmen „Groß Biestow" nicht gegeben.

 

Aus den genannten Gründen wird die Streichung der Maßnahmen Ö5, 14a und 14b als erforderlich gehalten und das sowohl im Text als auch in den Planzeichnungen.

 

2.Eine zusätzliche Radschnellverbindung von Biestow zur Innenstadt wird in Anbetracht der zunehmenden Wohnbebauung und des nicht gesicherten ÖPNV als sinnvoll erachtet. Sie wurde aber nicht in Betracht gezogen, obwohl diese bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Bürgern aus Biestow als Vorschlag eingebracht wurde.

 

Die Radschnellverbindung soll als Äquivalent zum MIV angeboten werden und vom motorisierten Straßenverkehr abgekoppelt werden. Vor diesem Hintergrund würde sich eine Radschnellverbindung von Biestow und Nobelstraße über den Lise-Meitner-Ring, längs des Rote-Burg-Grabens und weiter über die Schwaaner Landstraße, Blücherstraße und Richard-Wagner-Straße in die Innenstadt anbieten. Am Übergang vom Lise-Meitner-Ring zum rote-Burg-Graben ist für diesen Zweck ein Flurstück zwischen den Hausnummern 5 und 6a freigehalten worden.

 

Die Trasse parallel zum Rote-Burg-Graben ist den B-Plänen 09.GE.62 (1996), 09.GB.49_1 (1998) und 09.WA.157 (2010) als Rad- und Fußweg festgesetzt.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates stimmen mit dem Inhalt der Stellungnahme überein.

Eine Ausfertigung der Stellungnahme geht an den Senator und die Bürgerschaft.