21.02.2017 - 8 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Rieß

 

1.In der letzten Sitzung ist durch die Einwohner angesprochen worden, dass sie mit der Schaffung des neuen Parkplatzes für die Mieter der neuen Wiro - Häuser im F.-M.-Scharffenberg-Weg, mit einer Entlastung der Verkehrssituation im F-M.-Scharffenberg-Weg gerechnet haben. Dies ist aus Ihrer Sicht nicht eingetreten. Es wurde auch gebeten, das Aufstellen eines Parkverbotsschildes zu prüfen.

Wir haben die Verkehrsbehörde um eine verkehrsrechtliche Prüfung zur bestehenden Situation gebeten. Die Verkehrsbehörde hat uns mitgeteilt, dass das Aufstellen eines Parkverbotsschildes unzulässig sei, da bereits ein Parkverbot besteht. Sofern eine gesetzliche Regelung bereits besteht (wie in diesem Fall) ist das Aufstellen eines Verkehrszeichens entbehrlich bzw. unzulässig. Die Straße ist für parkende und daran vorbeifahrende Fahrzeuge einfach nicht breit genug, so dass die gesetzliche Regelung Parkverbot -  eintritt. Der F.-M.-Scharffenberg-Weg ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Innerhalb solcher Zonen gilt regelmäßig rechts vor links, auch um das Geschwindigkeitsniveaus bewusst nach unten zu drücken. Weiterhin weißt die Verkehrsbehörde darauf hin, dass der Parkplatz und die Ausfahrt privat sind und damit in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, also nicht bei der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock liegt.

 

2.Durch die Einwohner gab es Hinweise zu schadhaften Gehwegen in Groß Klein. Diese Hinweise haben wir an das Amt für Verkehrsanlagen weitergeleitet. Das Amt hat mitgeteilt, das ihnen die bauliche Beschaffenheit der benannten Gehwege bekannt sei. Diese sind über 30 Jahre alt und befinden sich noch im Originalzustand. Eine grundhafte Erneuerung ist derzeit nicht finanzierbar, so dass sich die Aktivitäten des Amtes für Verkehrsanlagen auf die Abkehr akuter Gefahrenstellen beschränken müssen.

 

3.Seit Anfang Februar haben wir auch wieder mit mehreren Hinweisen zu Geruchsbeschwerden in Groß Klein zu tun. Wir haben die Hinweise an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg weitergeleitet. Auch dort sind in den vergangenen Monaten, in Abhängigkeit von der Windrichtung, einzelne Beschwerden eingegangen, denen man, wenn personell möglich, durch Vor-Ort-Begehungen nachgegangen ist. Die Kollegen haben dabei zum Teil auch den für die Ölmühle typischen Geruch wahrgenommen. Die Intensität dieses Geruches wurde als insgesamt gering, insbesondere im Vergleich zur Belastungssituation im Herbst 2015, eingeschätzt. An einzelnen Immissionsorten wurden aber auch höhere Geruchsbelastungen festgestellt. Auch auf Grund der Beschwerdesituation hat sich das Unternehmen entschlossen, neben den sofort erfolgten Optimierungen an den Prozessabläufen, eine zusätzliche Abluftreinigungsanlage einzubauen. Für diese Anlage läuft das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. In derartigen Verfahren sind immer Stellungnahmen von verschiedenen Fachbehörden einzuholen. Auf Grund von Nachforderungen, die bei Antragseingang nicht absehbar waren, hat sich das Genehmigungsverfahren verzögert, ein Abschluss ist aber, nach derzeitigem Stand, absehbar. Mit dem Einbau der weiteren Abluftreinigungsanlage erwartet das Amt eine weitere Reduzierung der Anlagenemissionen. Darüber hinaus ist das Amt regelmäßig mit dem Unternehmen im Gespräch, auch wird bei eingehenden Beschwerden erfragt, ob es Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb gibt. Dies war bisher nicht der Fall. Auf Grund der Personalsituation ist es nicht möglich, regelmäßig Geruchskontrollfahrten im Stadtgebiet zu machen oder jeder Geruchsbeschwerde nachzugehen. Auf jeden Fall werden alle eingehenden Geruchsbeschwerden aufgenommen.

 

4.Uns ging der Wohnungsbericht 2015 zu. Nach dem Wohnungsbericht 2006, liegt nun der zweite Bericht vor. Dieser Bericht legt Rechenschaft über die Handlungsfelder und Leistungen der Stadtverwaltung auf dem Gebiet der Wohnraumversorgung ab. Der Bericht liegt in Form einer Broschüre in unserem Ortsamt vor oder kann im Internet unter www.rathaus.rostock.de eingesehen werden. Broschüren sind im Bauamt, Holbeinplatz 14 erhältlich.

 

5.Zum 01.01.2017 wurde nunmehr der 10. Rostocker Mietspiegel erstellt. Hier werden die örtlichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum, verglichen nach Art, Größe, Beschaffenheit und Lage, einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung. Der durchschnittliche Mietpreis aller im Mietspiegel eingegangenen Mietwerte liegt bei 5,89 Euro. Der Mietspiegel liegt ebenfalls in Form einer Broschüre in unserem Ortsamt vor oder kann im Internet unter www.rathaus.rostock.de/Stadt und Politik/Wohnen abgerufen werden.

 

6.Im Auftrag der Rostocker Bürgerschaft hat die Stadtverwaltung nun den ersten Heizspiegel für die Hansestadt Rostock vorgelegt. Enthalten sind Vergleichswerte zum Heizenergieverbrauch und zu den Heizkosten von Wohngebäuden für das Abrechnungsjahr 2015. Die Datenbasis bilden 3.100 Wohngebäude-Datensätze der Abrechnungsjahre 2005 bis 2015 für Fernwärme, Erdgas und Heizöl. Der Heizspiegel liegt in Form einer Broschüre in unserem Ortsamt vor und ist im Internet unter Rathaus.rostock.de abrufbar und liegt analog im Rathaus und im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz 14 aus.

 

7.In der letzten Ortsbeiratssitzung ist von Einwohnern der Hinweis ergangen, das der Radweg von Groß Klein ab Ecke Werftallee/ Zum Laakkanal in Richtung Warnemünde nicht beleuchtet sei. Das Amt für Verkehrsanlagen hat uns dazu mitgeteilt, das auf Grund nicht vorhandener finanzieller Mittel, zurzeit keine Möglichkeit zum Bau von Beleuchtungseinrichtungen für diesen Radweg besteht. Erschwerend käme hinzu, dass der Haushalt der Stadt noch nicht durch die Aufsichtsbehörde genehmigt ist, wir uns also in der haushaltslosen Zeit befinden.