01.02.2017 - 12.1 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

(Nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung sind der Oberbürgermeister und die Senatoren verpflichtet, der Bürgerschaft auf Antrag einer Fraktion Anfragen in öffentlichen Angelegenheiten mündlich zu beantworten. Dieser Pflicht konnte der Oberbürgermeister in der letzten Sitzung nicht nach­gekommen, da o.g. Anfrage nicht gesondert aufgerufen und dieses vom Einreicher in der Sitzung auch nicht beanstandet wurde.)

 

Der Präsident informiert, dass nun eine schriftliche Stellungnahme vom Oberbürgermeister vorliegt.