01.02.2017 - 9.5.1 Franz Laube (für den Ortsbeirat Biestow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/2264 wie folgt zu ändern:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Nordosten:

keine Änderung,

- im Nordwesten:

durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11, 3/10, 3/13
und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow,

- im Südosten:

keine Änderung,

- im Südwesten:

durch die südöstlichen Grenzen des Flurstückes 113/7 der Flur 1, Gemarkung Biestow.

 

In der Anlage „Lageplan“ zur Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/2264 wird der räumliche Geltungs­bereich des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 im westlichen Bereich so geändert, dass sich die gemeinsame Schnittstelle an der südöstlichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 befindet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes und alter Dorf­strukturen, des Orts- und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz im südöstlichen Planungsraum von Biestow.

 

Die Fläche des Planungsgebietes umfasst damit ca. 16 ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt