01.02.2017 - 9.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2264-01 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-02 (ÄA),
Nr. 2016/BV/2264-03 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2264-05 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2264-01 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-02 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-03 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2264-05 (ÄA)

 

- OBR Biestow empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenen Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2264-01 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-02 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-03 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA)

- Ortsbeirat Südstadt empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

 

Der Präsident informiert, dass Anträge auf Anhörung von:

- Herrn Klaus Peter Müller (Vorsitzender des Vereins „Leben in Biestow“ e.V.)              und

- Herrn Prof. Dr. rer. nat. Hubertus Bahl (für die Bürgerinitiative „Vision Rostock“)

vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis zu den Anträgen auf Anhörung:                                                         Angenommen

 

 

Es erfolgen die Anhörungen von Herrn Müller und Herrn Prof. Bahl.

 

 

Auf Bitte nimmt Herr Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) zur Beschlussvorlage Stellung und informiert, dass man aus Sicht der Verwaltung den Änderungs­anträgen Nr. 2016/BV/2264-02 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-03 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA) zustimmen kann.
 

 

Herr Laube (Vorsitzender des Ortsbeirates Biestow) bringt die Änderungsanträge Nr. 2016/BV/2264-01 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-02 (ÄA), Nr. 2016/BV/2264-03 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA) ein und bittet um folgende redaktionelle Änderung zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA):

- Das Wort „Baufreiheit“ wird durch „Baufreihaltung“ ersetzt.
 


Aufgrund der v.g. redaktionellen Änderung zieht Frau Dr. Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) den Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2264-08 (ÄA) zurück.
 


Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2016/BV/2264-06 (ÄA),

2. Nr. 2016/BV/2264-07 (ÄA),

3. Nr. 2016/BV/2264-01 (ÄA),

4. Nr. 2016/BV/2264-02 (ÄA),

5. Nr. 2016/BV/2264-03 (ÄA),

6. Nr. 2016/BV/2264-04 (ÄA),

7. Nr. 2016/BV/2264-09 (ÄA),

8. Nr. 2016/BV/2264-05 (ÄA).

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Nordosten:

durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

- im Nordwesten:

durch die Groß Stover Straße,

- im Südosten:

durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

- im Südwesten:

durch die jeweiligen Südgrenzen der Flurstücke 113/6, 113/7 und 116/3
der Flur 1, Gemarkung Biestow

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2264:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Nordosten:

durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,

- im Nordwesten:

durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11, 3/10, 3/13
und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow,

- im Südosten:

durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,

- im Südwesten:

durch die südöstlichen Grenzen des Flurstückes 113/7 der Flur 1, Gemarkung Biestow 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes und alter Dorf­strukturen, des Orts- und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz im südöstlichen Planungsraum von Biestow.

 

Planungsziele:

 

- Die äußere straßenverkehrliche Wohngebietserschließung für Kfz erfolgt ausschließlich von dem auf der L132 befindlichen Verkehrsknoten.

Ausgeschlossen ist die straßenverkehrliche Erschließung über die Groß Stover Straße, den Sildemower Weg und den Biestower Damm.

Öffentliche Gehweg- und Radwegebeziehungen sind unter Berücksichtigung bestehender Dorfwegebeziehungen zu planen.

 

- Im Planungsgebiet sind öffentlich zugängliche und angemessene Grünanlagen einzuordnen, insbesondere für Spiel, Sport und Freizeit.

 


- Dem Schutz des Hoppenhof-Solls (Sicherung des geschützten Biotops und Amphibien­wanderung) ist höchste Priorität beizumessen. Unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes ist eine größtmögliche Baufreihaltung zu gewährleisten.

Die umliegenden Flächen sind vorrangig für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln.

 

 

Anlage:
o. g. überarbeiteter Lageplan

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage