01.02.2017 - 9.2 Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2244-01 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2244-01 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

Es erfolgt eine rege Diskussion.

Zum Antrag von Herrn Flachsmeyer auf Unterbrechung der Sitzung von 20.25 bis 20.27 Uhr gibt es keine gegenteiligen Auffassungen der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Nach der Unterbrechung bringt Frau Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.) einen neuen Änderungs­antrag Nr. 2016/BV/2244-02 (ÄA) ein.

Ebenfalls bringt Herr Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen neuen Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2244-03 (ÄA) ein.
 

Des Weiteren zieht Herr Flachsmeyer - im Namen der Einreicher - den Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2244-01 (ÄA) zurück.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2016/BV/2244-03 (ÄA),

2. Nr. 2016/BV/2244-02 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Plan­zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2244:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Plan­zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

4. Die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen in Dauer­wohnungen hat bis zum 01.02.2020 zu erfolgen.

 

Anlagen:
1. Abwägungsergebnisse,
2. Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
3. Begründung
(Überarbeitungen werden nach Fertigstellung beigefügt.)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

  4

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage